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18. Jahrhundert.
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Die Hoffnung scheint sich aber nicht erfüllt zu haben; auch ist dienähere Bezeichnung des Orts in dem Thäte der St ein a nichtbekannt.
Die beiden Senioren Assessor Ernst Friedrich zu Wahl-hauscn und Otto Friedrich zu Bornhagcn hatten am 3t.Mai wegen eines Prozesses gegen den Pfarrer Claus auf Zu-sammenschießen von 200 Thlr. angetragen, um die 909 THIr. Ge-sammtschulden nach und nach zu tilgen, weil solches unmöglich vonden gemeinschaftlichen Lehengeldern geschehen und die Ausgabenin der Länge der Zeit nicht mehr bestellten werden könnten. Seit1745 sey kein Heller zu den gemeinschaftlichen Ausgaben und An-lagen hergeschossen worden, wozu sie — die Senioren — schonlange Vorschüsse gethan, sich aber nicht länger für die Gesammt-Schulden verbürgen, noch diese aus ihren Mitteln bezahlen könntennoch wollten.
Der Oberhauptmann v. H. zu Münden ließ darauf am5. Juni ein ?ro Aem. zirkuliern, worin er für nöthig findet
1) daß wegen der präjudicirlichen Eingriffe der Katholischen,welche sich täglich mehrten, bei der Regierung in Heiligen-stadt, oder bei lZmmentissimo Vorstellung gethan werde,wobei zu erwähnen, daß der geistliche Commifsar in Duder-stadt sich neulich mittelst Ablassung zweier cleeretoium —wovon sogar eins aä poi-tss affigiret worden — eine Juris-diktion über die Gebrüder v. H. zu Ershausen ange-maßt habe.
2) Wegen der gesammtschaftlichen Schulden von 909 Thalerstimmt er nicht mit den Senioren überein, weil
s) eine Anlage von 200 Thlr. zur Tilgung nicht anreiche;Ii) der Nachweiß in den Belegen unvollständig,e) die Belege selbst auch von denselben Senioren unter-schrieben seyen, die es sich „herausgenommen" hätten,die Rechnung abzuhören, was der gcsammtcn Familiezukomme, '/auch kein msmbium kamilias den Herrn„Senioren dergl. Autorität wird zugestehen und noch„weniger von deren Erlaubniß aä inspieionäum//dependircn."