Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
739
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13. Jahrhundert. 739

Der Senior Ernst Friedrich nahm dies sehr übel underließ daraus von Wahlhausen den 6. Juli an die Vettern einsehr umständliches Schreiben, um seine schließliche Meinung darzu-legen, indem er bemerkt

1) wenn man den katholischen Pfarrherrn mit Nachdruck entge-gentreten wolle, so könne dies nicht ohne die gehörigen Mittelund Gelder geschehen;

2) von den Gebrüdern in Ershausen sey der Eingriffe daselbstnoch nicht die geringste Erwähnung geschehen;

3) mit den vorgeschlagenen 200 THIr. seyen allerdings die vor-handenen Schulden nicht zu tilgen; aber er, der Senior,seine Schwester und deren Sohn, Joh. RudolfMordianzu Wahlhauscn, sowie der Vetter in Besenhausen,hätten die Kosten der Belehnung bei den hohen Lehnhöfenvorgeschossen, weil es sonst mit den Lehen übel ausgesehenhaben würde;

4) zeige man eine große clikücksnoe gegen die Senioren bei Er-theilung der Assignationen: ob eine solche über 8 oder 12 gr.etwa cirkulicrcn solle? Es sey sehr übel, daß die Familien-glieder in den Conferenzen zu Abhörung der Rechnungennicht erschienen, solche dann bis zum Ableben der Lehnschreiberliegen blieben, welches das Verderben bei den Rechnungendes Schauzius, Blankenheim, Könitzer und Rüh-ling gewesen. Wo sey das Gesetz in der Familie v. H.,daß die Senioren dergl. Rechnungsabnahme zu thun nichtbefugt? Das Gegentheil zeige sich in allen paetis kumilius,Conserenz-Protokollen und in der hergebrachten Observanz.Ein zeitiger Senior sey kein »Bedienter der oommsmbrorum."

5) eine Familien-Anlage müsse gemacht werden, weil seit 1745solches nicht geschehen, trotz aller Erinnerungen. Sollte diesso fort gehen, so würden die wenigen Gerechtsame aufge-hoben und in ein Nichts verwandelt werden.

K) die Lehentage hätten nicht gehalten werden können, weil dieLehnakten in der Verwahrung der Wittwe Billeb gewesen,solche erst durch Prozeß hätten herausgetrieben werden müssen,und dann in solcher Verwirrung sich befunden, daß derLebn-

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