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2 (1857)
Entstehung
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695
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18. Jahrhundert.

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177t, daß er wegen Alter und Schwachheit alle Senioratsgeschäfte

nicht mehr fortführen könne und bevollmächtigte dazu seinen Schwagerden Droft (Joh. Carl Friedrich Sittich) zu Oberstein.

Der Bcstallungsbrief des Gesammt-Nichters (nach MüllersTooe) für Ernst Lüder Sontag, den bisherigen Lehnschreiberist von Unterstem und Bornhagen, vom 17. April 1771 (Urkb.6ä5) per vota unemimm, dem zugleich der Charakter als Amt-mann beigelegt wird, mit einem Gehalt von 12 Thlr-, 4 Thlr,für Schreibmaterialien, 10 Mltr. Roggen, 12 Mltr. Hafer, welchesalles auf die verschiedenen Güter der Ershäuser Linie und auchauf Bornhagen, Besenhauscn, Rotenbach, Wiesenfcld und Werles-hauscn, der Besenhäuser Linie, vertheilt wird, und die Hälfte derSpötteln und Accidenzien. Die darin zugleich enthaltene Instruk-tion bestimmt unter andern

S. 4 bei Klage eines Hr. v. H. gegen Gerichts-Unterthanenist er seiner Pflichten gegen die v. H. entbunden.

S. 11. Die Gemeinde- und Kirchen-Rechnungen hat er mitZuziehung des Hntuani zu revidiren und abzuthun.

§. 15. Die Lehntage an dem von dem Senioren bestimmtenOrte zu halten.

§. 17. Die Lehns-Erneuerungen bei den hohen Lehnhöfen ge-nau zu wahren.

8. 23. Die Depositengelder mit dem Gerichts-Actuarius ingemeinsamen Beschluß zu haben.

8. 26. Eine halbjährige Aufkündigungsfrlst wird jedem Theilvorbehalten.

8- 27 hat er 2000 Thlr. Sicherheit bestellt.

Der Bestallungsbrief von demselben Ort und Datum ist, wiees darin heist (per vom msM-n), auf Georg Ludwig Reiterzum gesanrmtschaftlichcn Secretarius und Gerichts-Actuarius, miteinem Gehalt von 19 Thlr. 13 ggr. 2 pf. und 4 Thlr. aus derLchnkasse, 12 Thlr., 10 Mltr. Roggen aus den oben genanntenGütern des Gerichts Hanstein, also mit Ausschluß der Güterin Franken und die Hälfte Gerichtssporteln und Accidenzien.

Nach der angefügten Instruktion soll er unter andern

8. 4 die Nepositur in guter Ordnung halten,