18. Jahrhundert.
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177t, daß er wegen Alter und Schwachheit alle Senioratsgeschäfte
nicht mehr fortführen könne und bevollmächtigte dazu seinen Schwagerden Droft (Joh. Carl Friedrich Sittich) zu Oberstein.
Der Bcstallungsbrief des Gesammt-Nichters (nach MüllersTooe) für Ernst Lüder Sontag, den bisherigen Lehnschreiberist von Unterstem und Bornhagen, vom 17. April 1771 (Urkb.6ä5) per vota unemimm, dem zugleich der Charakter als Amt-mann beigelegt wird, mit einem Gehalt von 12 Thlr-, 4 Thlr,für Schreibmaterialien, 10 Mltr. Roggen, 12 Mltr. Hafer, welchesalles auf die verschiedenen Güter der Ershäuser Linie und auchauf Bornhagen, Besenhauscn, Rotenbach, Wiesenfcld und Werles-hauscn, der Besenhäuser Linie, vertheilt wird, und die Hälfte derSpötteln und Accidenzien. Die darin zugleich enthaltene Instruk-tion bestimmt unter andern
S. 4 bei Klage eines Hr. v. H. gegen Gerichts-Unterthanenist er seiner Pflichten gegen die v. H. entbunden.
S. 11. Die Gemeinde- und Kirchen-Rechnungen hat er mitZuziehung des Hntuani zu revidiren und abzuthun.
§. 15. Die Lehntage an dem von dem Senioren bestimmtenOrte zu halten.
§. 17. Die Lehns-Erneuerungen bei den hohen Lehnhöfen ge-nau zu wahren.
8. 23. Die Depositengelder mit dem Gerichts-Actuarius ingemeinsamen Beschluß zu haben.
8. 26. Eine halbjährige Aufkündigungsfrlst wird jedem Theilvorbehalten.
8- 27 hat er 2000 Thlr. Sicherheit bestellt.
Der Bestallungsbrief von demselben Ort und Datum ist, wiees darin heist (per vom msM-n), auf Georg Ludwig Reiterzum gesanrmtschaftlichcn Secretarius und Gerichts-Actuarius, miteinem Gehalt von 19 Thlr. 13 ggr. 2 pf. und 4 Thlr. aus derLchnkasse, — 12 Thlr., 10 Mltr. Roggen aus den oben genanntenGütern des Gerichts Hanstein, — also mit Ausschluß der Güterin Franken — und die Hälfte Gerichtssporteln und Accidenzien.
Nach der angefügten Instruktion soll er unter andern
8. 4 die Nepositur in guter Ordnung halten,