18. Jahrhundert.
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durch den Forstmeister v. H. in Hessen dahin vermittelt, daß derLandgraf Friedrich von Hessen gestattete, ihn in die erste Classeder dortigen Eiscngefangenen aufzunehmen, wozu 25 Thlr. vonbeiden Stämmen v. H. — beim Mangel der Casse — aufgebrachtwurden. Die beiden Senioren bedankten sich bei dem Landgrafenschriftlich für diese Vergünstigung und derselbe antwortete von Casselden 15. Dec. 1767, daß es ihm angenehm gewesen, durch die zuge-standene Ausnahme ein Merkmal seiner Willfährigkeit geben zukönncn.
In der Familien-Confercnz Bornhagen am 29. Juli 1767wurde Henne als Lehn-Fiskal mit der Hälfte der Lehnstrafen alsGehalt, angestellt. Die Beschwerden über Nachlässigkeit des Rich-ters Müller zu Hohengandcrn vermehrten sich. 1770 war er todt,und in der Versammlung zu Rotcnbach am 16. Nov. 1770wurde 1) der Lchnschrcibcr Sontag einstimmig zum Nichter be-stellt, nachdem schon am 3. März zu Bornhagen durch eine be-siegelte Vollmacht Ernst Friedr. v. H. auf Besenhausen undderDrost Joh. Carl Friedrich auf Oberstein Auftrag erhal-ten hatten, allen Unordnungen abzuhelfen.
In diesem Jahr war Heinrich Morgenthal vonWahl-hauscn zum Schulzen bestimmt; er schlug aber dies Amt aus,weil er weder schreiben noch lesen könne. Dies veranlaßte denRichter Sontag zu dem Antrag, den Schultheißen der Hanstein.Dörfer einen jährlichen Gehalt anzuweisen, um dem ewigen Vor-wurf zu begegnen, daß sie von sothanem Amte nichts als Last,Verdruß und Schaden hätten.
2) Der Verwalter Ditmar sollte den Dienst dcs Actuariusauf 6 Woche» versehen und die Prüfungs-Rclationcn des Advo-katen Rittmeicr und Schellenschläger, welche sich zu diesemDienst gemeldet, dem Geh. Justiz-Rath Pütter in Göttingenzum Ausspruch mitgetheilt werden.
3) Soll zur Sicherung der gerichtl. Depositen-Gelder einDcpositcnkasten mit 2 Schlössern und 2 Schlüsseln, einer dem Rich-ter, der andere dem Lehn-Sckretarius, angeschafft werden, damitkeiner ohne den andern dazu kommen könne.
Zu Besetzung des peinlichen Gerichts gehörten stets zweiGerichtsschöffen; als solche hatten seit 1747 Joh. Christoph