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2 (1857)
Entstehung
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692
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<3. Jahrhundert,

Der Schulz zu Gerbershausen war angezeigt worden,daß er gerupfte Gänse liefern wollen, er wurde deshalb am 16,Nov. 1763 vor das Gericht geladen, um nach Rechtens bestraft zuwerden.

In peinlicher Untersuchung fand sich damals ein gewisserJoh. Jacob Hottenrodt aus Allendorf, wegen des 1761einem Fuhrmann in Wahlhausen gestohlnen Sammet, dessenDefension dem Hr. Henne aufgetragen wurde, bei dessen Ableh-nung aber dem Prokurator Heckenmüller zu Heiligenftadt.

Im Jahr 1764 war durch ein General-Edikt bei den Ge-richten der Gebrauch des Stempel-Papiers verordnet, wogegen dieStände, als ihren Privilegien widersprechend, Vorstellung machten,in einem Schreiben des Churf. Anselm Franz vom 28. Juni1764 aber durch Gründe widerlegt wurden, indem dies nament-lich nur die betreffe, welche Hader suchten, dagegen aber in derConfcrenz Born Hagen 21. Juni 1765 mit Beitritt der sämmtl.Stände eine Gegenvorstellung an den Churfürsten beschlossen wurde.Ueber die Saumseligkeit des Richters Müller klagten Alle. EinFamilien-Beschluß verfügte auch:

"Ziegen sollen nicht mehr gelitten werden."

Am 22. Juli 1765 entschuldigte sich der Richter Müller,daß er durch Besuch seiner Anverwandten an der Inquisition gegenHottenrodt verhindert worden; am 1. Aug. sollten aber dieAkten inrotulirt und all extianeos geschickt werden. Der Ange-schuldigte saß aber schon 5 Jahre auf dem Hanstein und mußte,obgleich daselbst Gefängnisse genug seyen, mit 4 Mann (I. S. 274)in des Gerichtsdieners Wohnung bewacht werden, welches von denGerichts-Unterthanen geschah, welche alle 24 Stunden wechselten,welches am 16, März 1766 Beschwerde derselben und ihres Syn-dikus Oesterheld gegen die Gerichtsherrn v. H. veranlaßte, weilzwar nur ein Mann zum Dienst gestellt, die übrigen 3 aber demGerichtsdiener Gauditz mit drei Batzen jeder bezahlt würden,welches täglich 12 Basen, auf 5 Jahre auf 1460 fl. berechnetwar, mit dem Gesuch, die unnöthige Wachtkosten zu ersetzen.

Indessen wurde der Jnquisit von der Juristen-Facultät zuGöttin gen auf Lebenslang zum Vestungöbau verurtheilt und