Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
691
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t8. Jahrhundert.

mit der gewesenen Fräulein blleonora ausgeführt worden, undgestern in einem Schreiben seine Bedienung resignirt habe." Diesveranlaßte einige Tage nachher in der Familien-Conferenz zuGer-bcrshausen am l7. März, den Beschluß:

Elisabeth Eleonorev. H. von Wahlhausen (Taf. 13) hatsich unterstanden, an unsern zeitherigen Gerichts- und LehnbcdientenKoni her, auf unordentliche Weise, ohne ihrer nächsten Ver-wandten Consens, sich zu vcrheirathen. Auf die Anzeige ihresBruders Wittwe Christiane Sophie soll dieser mit Rathund That beigestanden werden, wenn sie als Vormün-derin ihres Sohnes von jener angetastet würde. Zu Vorbeu-gung dergleichen Suiten ist festgestellt, wenn sich ein Hanstein.Fräulein ohne Consens ihrer Eltern oder nächsten Verwandten,aus ihrem Stande sich verehelicht soll dieselbe von den her-gebrachten Ehegeldern und Allodial-Erbschafft mehr nicht alsDe^itimam zu ziehen haben, wozu nöthigensalls Ihr Churf. Gn.als Landesherrn, Consens und Confirmation zu holen wäre."

Nachdem seit einigen Jahren der Dienst eines Actuariuserledigt, und seitdem ein Notarius denselben versehen hatte, wurdeauf Erinnerung von Hciligenstadt am 12. Dcc. 1735 der0-. juris Friedr. Wilh. Nühling aus Berge als Ge-sammt-Lehn- und Gerichtsschreiber angestellt mit 10 Malter Korn,und zum Lehn-Advokaten der Adv. Zwendel in Allendorfvorgeschlagen, das aber Adv. v. Hagen daselbst wird, und dafürbei jedesmaligem Erscheinen beim Lehngericht 1 Thlr. 8 gr. undfreie Zehrung erhält.

Am 4. Mai 1737 erhält der Lehnknecht neue Montur, dieer seit 6 Jahren nicht bekommen.

Der Richter Billeb starb 1741 und Spanemer, Ru-ders, und Müller kamen an dessen Stelle; des erstem Wittweforderte aus den gestellten Rechnungen 1955 Thlr. 21 Alb. 7 Hlr.,welche aus 1400 Thlr. verglichen wurden, zu dessen Beitrag derObristl. Joh. Wilhelm v. H. auf Almarsschwind sich nichtverstehen wollte, aber durch Bescheid vom 23. Juni 1753 dazumit 267 Thlr. 23 gr. 9 pf. condemmirt wurde.

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