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18. Jahrhundert.
durch dieses Erkenntniß vom 16. Aug. 1741 in 222 Thlr. 4 gr.6 pf. Kosten, und (falls es zur Erecution käme) weiter in 1 Thlr.6 gr. vcrurtheilt.
In der Conferenz zu Wahlhausen am 5. März 1722wurde unter andern bestimmt:
5) daß der Psahl mit dem Halseisen, der von der Gemeindeauf eigenes Gutdünken ausgeworfen und weiter gesetzt wor-den, all looum umls restituirt werden solle,
10) daß vom Richter Billeb für 2000 Thlr. Caution ein Hand-schein von Carl Friedrich v. H. auf Oberstein ange-nommen werde.
In der zu Gerbershausen am 8. Aug. wurde der Ge-richtsdiener Braunschweig angewiesen, «kommenden Hochgerichts"(Michälis) den Dienst zu verlassen und das Haus zu räumen;so wie am 20. Nov. der neue Gcrichtsdiener ein Inventarium überdie Gcrichtssachen erhielt.
Am 27. Febr. 1723 wurde verfügt, daß der Richter bei derEinquartirung in den v. H. Dorfschaften nicht ausgeschlossen seynsolle; dagegen wurde ihm, Billeb, am 19. Mai 1724 aufgetra-gen, den Prozeß gegen die Gerichts-Unterthanen wegen der Dienstegävooanclo zu führen, und am 5. April wurde ihm auch dieLehn-richter-Stelle conferirt, so wie dem Joh. Georg Könitzerdiedes Lehnschreibers, jedoch sollte er sich vorher in Halle besondersin jure kouclali eraminiren lassen. Ohne dies bekam er die Stelledoch durch Betreiben Caspar Herman v. H. zu Besenhau-sen, wodurch aber, da die übrigen, besonders Joh. E. Fr. v. H.zu Unterstein, der Senior, dagegen war, am 22. Jan. 1726(1. S. 269) in der Gerichtsstube zu Gerbershausen ein großerStreit entstand, der sogar bis an das Hofgericht zu Mainz, nachdessen Dekret vom 13. Febr., gelangte, indessen aber Könitzerden Dienst versah, einige Jahre nachher sich mitElisabeth Eleo-nore, Schwester Burchard Mardians v. H. auf Wahlhau-sen verlobte und heimlich zu Wiesen seid mit ihr trauen ließ,welches der Senior in einem Schreiben von Unterstein vom 12.März 1733 der Familie mit den Worten bekannt machte: "daß«nunmehr die Prostitution vor der Familie durch den Könitzer