t7. Jahrhundert.
ttiU-tZenberss, Uanstoim, ^lobsen Md Loäanlmusen — rechts 4!»elvorsen-vslgr, kusellenblatt, Leila und >Voräo. Auf demStein ist die Figur eines jungen Mannes cingehauen mit einemröthlichen Ziegenbart in Farben, und einem braunen Wams undUnterkleid, weißen Strümpfen und Schuhen mit Bandrosen. Erhinterließ einen einjährigen Sohn Hans Herman zu Bißcn-hausen und Born Hagen, geb. 1610, der sich mit UrsulaSpiegel von Pickelshcim verheirathete nach der EhcbcredungLaucnförd den 20. Oct. 1630 Mrkb. 550), worin Casparv. H. auf Ober-Ellen, Hans Georg, Conrad, und Ru-dolf, Gebrüder,aufHenfstcdt, Caspar ausWerlcshauscn,Hans Fritz auf Wiesenfeld und Alexander auf Raben-rode als Agnatcn — Brun Carl von Uffeln, Heinrich Diet-rich von Niehausen und Friedrich v. Hanstein, auf Sei-ten des Bräutigams — Wittwe Elisabeth v. Spiegel, geb.von Münchhausen als Braut-Mutter - dann Joh. Spiegel,Fürstl. Paderbornischer Erbmarschall auf Bornig Hausen, Bor-ries v. Münchhausen zu Rinteln als Vormünder — und Si-mon von der Lippe auf Vinsbeck, Bernhard Silvestervon Horde auf Stormede und Johan Hilmar Spiegel,Erbsaß zu Pickels heim auf Seiten der Braut angegeben sind,und die Urkunde unterschrieben haben.
Bald nachher fand Hans Herman, der die Güter seines1626 gestorbenen Großvaters Hans geerbt, eine große Verschul-dung derselben, und viele Lehnstücke ohne Consens des Lehnherrnund der Agnaten versetzt, und hatte sich, ohne Vormünder, kaum16 Jahre alt «ohnbedachtsam" ohne Inventarium in die Erbschaftgemischt.
Er fragte daher die Universität Marburg, die damals inGiescu sich befand, am 6. Jan. 1634 an:
1) Ob er in diesem Fall restiwtion iu int<ZArum zu bitten be-fugt sey;
2) Ob er dann aus den Lehngütern seines Großvaters, dessen
Schulden zu bezahlen pflichtig; —
3) Ob er die ohne Consens versetzte Stamm-Lehngüter revomen
könne?