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2 (1857)
Entstehung
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673
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17. Jahrhundert.

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eingeklagt worden waren. Der Ritter v. Hardenberg hatte da-gegen eingewandt, daß von seinem Vater und Großvater seinerBaßc Lcuterodt zum Unterhalt jährlich 60 Goldgulden gereichtworden, und nach ihrem im Jungfraustande erfolgten Hintritt daherdas Capital sammt Zinsen erloschen sey.

Nach der vorhandenen Original-Urkunde von Göttingcn 8.Dec. 1612 (Urkb. 532) wollten beide Partheienaus allerhandbewegenden Motiven diese Sache gutlich und freundlich hin- undbeilegen" und sind deshalb mit ihrem eidlichen BeistandeohneGelehrte" am 7. Dec. in Göttingen zusammen kommen, wo sieSchlag 1 Uhr den Anfang gemacht und den folgenden Tag sichdahin verglichen haben, daß der Rittmeister von HardenbergOstern 1613 den Erben 2800 Thlr. zu 36 Mrgr. zahlen unddamit die beim Cammer-Gericht schwebende Appellation abgethanund die Sache verglichen seyn soll. Die Urkunde ist vondem Rittmeister Hans Christoph von Hardenberg und

seinen erbetenen FreundenJobst v. Adeliebßen, Braunschw. Rath und Landdrost,Christoph v. Hagen auf Hupstedt undJobst v. Weihe, Drost auf Fredeland,so wie vonHans v. Folkerode, in ehelicher undHans v. H. in kriegischer Vormundschaft und den BeiständenHenrich v. Bedungen auf Marti nfeld und dem RittmeisterRab Arend von Ufflen unterschrieben und untersicgelt.

Johan Dietrich; dessen Sohn Hans Herman.

Hanfes Sohn, Johan Dietrich war schon 1611 vor demVater gestorben und wurde in der Kirche Hottenrodt (I. S. 310)begraben. Sein Grabstein ist in der neu gebauten Kirche hinterdem Altar und der Canzeltrcppe eingemauert, und enthält folgendeInschrift ringsum: unno 1611 llon 10 Januar .... aetatis 25. . . äer oälo Nirnvosto llollan viclorick von Haustein . . . .Oben befinden sich 2 Wappen, das Hansteinsche und das vonUffcln (seiner Gattin). Auf beiden Seiten sind die 8 Wappenseiner Ahnen mit der Ueberschrist über jedes, nämlich 4 links, dasN. Theil- 43