Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
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667
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t7. Jahrhunderte

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des Bachs, das zum Elchsfeld gehört, nach einer Urkunde zu Mel-den felde (Urkb. 585) im Hannoverschcn 1. Mai und Vatc-eode in Hessen am 20. Jun. 1654 aufgenommen. Diese späterder Familie v, H. gehörige Mühle, welche das Mahlen aus denHansteinschcn Dörfern hatte, war damals mit Ländcrei, Gärten,Wiesen w. im Besitz der Erben des Stephan Henrich, Boden-hausischen Amtmann zu Arnstein, und Hans Fritz besaß einenErbenzins an derselben. Der Amtmann Heinrich halte sie anThomas Stalknecht verkauft, welcher sie wahrscheinlich durchden Krieg verlassen und in Einöde und Verwüstung liegen lassen,wie sie auch mehrere Jahre geblieben, auch weder Kaufgcld, nochErbenzins bezahlt. Hans Fritz und die genannten Erben, umzu ihrer Forderung zu kommen und die Ländcrei wieder anbauenzu lassen, haben sie gerichtlich notiren und nach der Schätzung von437 Thlr. feil bieten lassen. Der Käufer Ernst Bencklingverstand sich aber nur zu einem Kaufgeld von 350 Thlr., denThaler zu 4 Kopfstück, wovon sofort 150 Thlr. an Hans Fritzbezahlt wurden, von dem übrigen aber Pfingsten 1655 die Hälfteauch an ihn und die andere Hälfte an die Henrich sehen Erbenentrichtet werden sollten. Am 20. Jun. 1654 wurde dem Käuferdie Mühle eingeräumt, der den Mühlen-, Frucht- und Küchenzinsauf Michälis abtragen soll, dem aber die andere Erbzinse erlassenwerden, und die Lehngelver der 350 Thlr. Kaufsumme vorbehaltenbleiben.

Die Urkunde ist von Hans Fritz und dem SammtrichterJooll untersicgclt und neben dem Käufer Ernst Benckling sowie von Andreas Wilhelm in Vollmacht seines SchwagersJoachim Boncn und Magdalena Hcnrichs unterschrieben.

Nach Thilo Albrechts Tode in Schwobfeld 10. Febr.1662 (Taf. 10) wurde Hans Fritz Senior der Familie, nach-dem er schon mehrere Jahre dies Amt auf Vollmacht seines Vor-gängers verwaltet, und ist als solcher aufgeführt in dem Lehnbriefvon Mainz, von 1666 und in dem Hessischen von 1664,und ließ gleich nach seinem Antritt mit dem tlonsemor Hansv. H. (Taf. 12) auf Oberstein, am 25. Oct. den "Gesammt-»laden" der Familie, in dem sich die gemeinschaftlichen Familien-

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