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17. Jahrhundert.
v. Hagcn. Diese Urkunde ist zu Hüpstedt am 18. Jan. 1638aufgenommen, und enthält folgendes (Urkb. 566):
1) das Eingebrachte betrug 1706 Thlr. mit Einbegriff derMorgengabe von 100 Goldgulden oder 125 Thlr., welche6 Jahre lang mit 6 Proc, jährlich in unverschlagener zwei-löthigeu Reichswährung verzinset, dann aber jedem Theildie Loskündigung frei stehen, und der Vergleich durch Hein-rich Christoph von und zu Grcißheimb, Churf.Mainz. Ober-Amtmann und Landrichter des Eichsfelds undnächsten Agnaten Consens bekräftigt werden soll.
2) Das Gegenvermächtniß läßt die Wittwe wegen Berwii-stuug der Güter ihres seel. Junkers, fallen, und will sichmit 500 Thlr. begnügen, wovon 200 Thlr. auf Ostern1638 — 300 Thlr. auf Ostern 1639 ohne Verzinsung'ge-zahlt werden und sollte dies dem Schwager zu schwer fallen,so werden 100 Thlr. gegen landüblichc Zinsen auf ein halbJahr gestundet, und soll die Wittwe über diese 500 Thlr.wie mit ihrem eignen Gut zu thun Fug und Macht haben.
3) Die Wittwe wird für das nach dem Tode des seel. Junkersverflossene Jahr mit 130 Thlr. innerhalb 6 Wochen be-friedigt.
4) Die Wittwe hatte von ihren Kleinodien und Silberwerk ihremJunker mehrere Stücke vorgesetzt, welche derselbe verkauftoder versetzt hatte, deren Erstattung sie fordert. Der v. H.will sich bei guten Leuten befragen, ob er dazu schuldig, unddann soll darüber freundliche Abhelfuug geschehen.
5) Alle Urkunden, die ihrem Schwager als Lchnfolger gebühren,hat die Wittwe demselben übergeben.
Beide Theile haben mit ihren Beiständen diesen Vergleichunterschrieben und besiegelt — auch die Lehnfolgcr Hans Georg,Curt und Rudolf (Taf. 6) auf Henfstcdt, Bornhagcnzc.Caspar (Taf. 4b) auf Werleshausen, Hans Ludwig zuObere lln, Dittmar zu Bornhagen und Lippold zu Ro-tenbach (Taf. 3) haben dies gethan.
Wir finden noch H anS Fritz bei dem Verkauf der Wasser-Mühle bei dem hessischen Dorfe Vaterode, auf dem rechten Ufer