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2 (1857)
Entstehung
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662
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t7. Jahrhundert.

,/fernerer Erkundigung seines Sohnes die eigentliche Verbrechung"gewesen."

Am 27. defs. theilt der Vogt diese Verfügung dem VaterHeinrich abschriftlich mit und fügt das Verzeichniß der Kostenüber Bewachung des Todten, Futter und Stallmicthe für dasPferd (10 fl.), Reisekosten und Botenlohn, zusammen 27 fl.10z schbr. bei.

Da der Vogt darauf keine Antwort erhalten, so meldet eram 15. Juli nach Wiesenseld, daß das Pferd auf 25 Thalertarirt worden und fragt an, ob Heinrich die bis zum 3. Juliverzeichneten Kosten und die weitern zahlen und das Pferd redi-mircn wolle,mit dienstlicher Bitte, mich dieses, als ich dahin be-fehligt, in unguthen nicht zu verdenken."

Heinrichs Schwäger, Jost und Friedrich Herman,Gevcttcrn von Boyneburgk-Hohnstein, nehmen sich nun seineran, und ersuchen in einem Schreiben von Neichensachscn den12. Juli a. St. den Hr, Ober-Amtsverwalter zu Heiligen stadt,das Pferd und andere Sachen des Erschossenen, nebst Copei derInquisition ihrem Schwager Heinrich zukommen zu lassen. InAbwesenheit des Ober-Amtsverwalters, der nach Mainz verreistsey, antwortet am 18. Aug. KsorKius Olenäus ohne Zweifeleiner der Räthe des Obcramts an Heinrich von Boyne-burg, Friedrich Hermans Sohn, zu Jeftedt, daß sich das Ober-amt lediglich auf die Churf. Verfügung vom 10. Juni beziehemit dem Zusatz:daß die begehrte Communication der Jnquisi-tions-Akten dieses Orts nicht brauchlich, noch Herkommen", essolle aber, wenn der rechte Thäter in Erfahrung gebracht, demv. Hanstein die Hand geboten werden. Diese Antwort des Ober-amts theilt Heinrich v. Boyneburgk dem v. H. mit, der nunendlich den gegebenen Rath befolgt, und von Rummerodc aussich an einen Rechtsgelehrten, den Dr. Benjamin Tylesius,Sächsischen Canzlcr und Bürger in Mühlhausen wendet und umeine zierliche Supplication an den Churfürsten in dieser Sache"bittet, deren Entwurf auch sogleich erfolgt, worauf aber Heinrich,dem auch andere Entwürfe vorlagen, bemerkt: "Ist nicht abgan-"gen, gesellt mir aber am besten", und am 10. Sept. ein anderes