Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
436
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S36

17. Jahrhundert.

Noch mehr geschah zu Bestellung der sogenannten oklioiamenbeim Gericht Hanstein am 1. März 1680 (Urkb. 623) in einerVersammlung zu Wahlhauscn, wo Joh. Siegfried (Taf.11), Hans (Taf. 12), Caspar Bernhard, Curt Chri-stian (Taf. 7. 4b), Caspar Georg und Hans Christoph(Taf. 13) anwesend und von einigen Abwesenden bevollmächtigtwaren. Es wurde damals

1) Joh. Dietrich Birkenstamb (er war schon damalsoder bald nachher Burgemeister in Witzen Hausen) zum Nichtermit jährlich». 14 Thlr. aus den eingehenden Bußgeldern bestellt(I. S. 267). Den Ueberschuß dieser Bußgelder sollte er an den-jenigen Gcrichtsherrn, unter welchem der gestrafte Unterthan ge-sessen sey, abliefern. Hierbei bemerken wir, daß nach einer vor-gefundenen Notiz vomhanstein. Gericht stiKnatum Gerbers-Hausen 14. Nov. 1649" dem Hans v. H. auf Obersteinan Strafbuhsen gcrichtl. zuerkannt wurden von Andreas Apelw. von 1647 vom heil. Drei-Königs- und Walpurg.-Gerichtdann vom letztern 1649 1 Mltr. Hafer und 45, 30 und 15sbr. (Stüber?) in summa 8 rthlr. ä 26 St. oder albus. DieGestraften waren also Hansens Unterthanen, oder saßen unterihm (I. S. 266). Sollte aber nicht so viel eingehen, als derBeitrag des einen oder andern Gerichtsherrn zur Bestallung aus-macht, so will dieser das fehlende, seine Huota, äs propriobeitragen;

2) sämmtliche Richter, angenommene Okllcianten versprechenLtipulata manu, daß sie gegen keinen v. H. weder aävooanäonoch proeursnilo sich wollen gebrauchen lassen. Sonst ist es ihnenunbenommen gegen Andere, außerhalb des Gerichts Wohnendezu advociren und zu procuriren.

3) Sebastian Heinrich Weber wird zum Contribu-tions-Collcctor der v. H. angenommen und verspricht ebenfalls mitgegebener Hand, Keinen zu übersetze», den v. H. treu zu seynund 600 Rthl. Caution zu stellen.

Nachdem indessen der Lchnschreibcr Berkeling, der hierErnst Casimir genannt wird, gestorben, und Birkenstambdrei Jahre den Dienst versehen hatte, so wurde in Beziehung