Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
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437
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17. Jahrhundert.

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auf dcn Henfstedter Vertrag, durch eiucn förmlichen Bestallungs-brief von Ob erstein 5. Oct. 1685 (Urkb. 629) GottlobHeinrich Schauz zum Gesammt-Lehnschreibcr bestellt (I. S.268) wie oben angegeben. Er hatte darüber einen wirklichenEid abgelegt und versprochen, dcn v. H. treu und hold zu seyn,Schaden zu warnen, Bestes zu fördern. Es war ihm noch be-sonders aufgegeben, geheime Sachen zu verschweigen, die Lehn-sachcn in beste Obacht zu nehmen, getreulich zu protokollircn, dieLchugelder einzunehmen und zu berechnen. Bei Verschickung inGcsammt-Lehn-Sachen erhält er, wenn es über ^Meilen ist,nothdürftige Zehrung und ein Pferd. Die Loskündigung einviertel Jahr vorher wird für beide ausbedungen.

Unterschrieben und untersiegelt haben, außer dcn bei 1680genannten, noch Friedrich Albrecht (Taf. 10), Christianund Joh. Ernst Friedrich (Taf. 14).

Von dcn Eidesformeln der alten Zeit sind noch vorhanden,die des Flurschützen von 1692, und von 1664 die des Lchnfis-kals,der Richter Aydt" des Gerichtsschreibers, des Sammtlehn-schreibers und der Bestallungsbrief des Ernst Casimir Verk-ling von Wahlhausen Michälis 1664, so wie für den Ver-walter zu Oberstein, mit 18 Thlr. Gehalt, Accidenticn undMeßgcld vom 2. Jul. 1691.

28. Giiterbesitz.

Sowie in jeder Zeit es oft leichter war Vermögen zu erwerben,als das Erworbene zu erhalten und gegen Angriffe von aussen zuschützen, so schwer war das letztere in dieser Zeit, besonders beidem in mehreren Herrn Landen vertheilten Besitzthum des Geschlechts,dessen Glieder viel in auswärtigen Kriegen abwesend waren. Dieanwesenden scheinen sich doch der Sache gut angenommen zu haben.

Es ist oben (S. 287) erzählt worden, wie die Lehen der v.H- an das geistliche Stift zu H ofgeismar, in Folge dcrsKirchen-Reformation, an die milde Stiftung des Hospitals daselbst über-gegangen sind. Sowie man der Kirche und ihren Dienern dasBemühen Schuld giebt, das Kirchengut zu vermehren, so schien