17. Jahrhundert.
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auf dem Felde bei Sollstedt anJoh. Krause su». vonBern-terodc verkauft hatten. Der „wohledle gestrenge und vestc Fri ed-„rich Wilhelm Knorrc zu Sollstedt" ließ ihn und seineGesellen verfolgen und zu Birkefeld, wo sie die Ziegen wie-der verhandelten, durch die von Linsingen verhaften, von denensie an die v. H. abgeliefert und aufHan stein in Haft gebracht,und — „wie nicht uupillig, darin etzliche Wochen verwahret wor-den, andere dergleichen zum Abscheu und uns zur künftigenBesserung," wie Krause selbst bekennt,— nach seinem geschwor-ncn Eid sich nicht zu rächen verspricht, seinen Vater zu Bern te-rode zum Bürgen bestellt, welcher mit Verpfändung seiner Gü-ter sich für seinen Sohn zu stellen verspricht und den Hanstein-schen Richter Johan Henne zu Gcrbichshausen ersucht,diese Urphcde mit Siegel und Unterschrift zu bekräftigen, welchesdieser auch thut, „wissendlich, jedoch mir und dem Meinen, dem„Ambtc und Ambtsnachkommcn in alle Wege ohnbeschadet."
In dieser Zeit bediente man sich aber auch noch der No-tarien, um einen gerichtlichen Akt, selbst ein Zeugenverhör, auf-nehmen zu lassen. Jacob Schimpf zu Wahlhausen hattenämlich mit Christoph Reitel aus Allendorf, auf derStraße in Wahlhauscn eine „Zänkerei und Fanstgemenge"über ein dem letztem abgenommenen Rohr oder Büchse gehabt,womit dieser den erstem angeblich hatte erschießen wollen. DerSchuster Hans Ossig zu Wahlhausen sollte dies gesehen,und als Zeuge vernommen werden, welches sehr wohl von demGcsammtrichter zu Gerbershausen geschehen konnte; dcrLchn-und Gerichtsschreiber Verkling erhielt aber von seinen Prinzi-palen den v. H. den Auftrag, den Notarius Weber, welcherwahrscheinlich zu Allcndorf in Hessen wohnte (wie aus seinemNotariats-Sicgel, einem aufrecht stehenden Löwen, zu vermuthen)zu requiriren, welches dann auch nach der Urkunde vom 8. Apr.1678 (Urkb. 619) geschah, die aber nichts enthält, weil derZeuge, indem er gerade von Wahlhausen abwesend war, wie derVorfall geschah, von gar nichts wußte.
Wir haben eben bemerkt, daß 1636 zuerst ein Sammtrich-ter in der Person des Joh. Ernst Hanen und dann Johan
>1- Theil. - Jg