Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
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415
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17. Jahrhundert.

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und Adolph, Heinrichs Söhne Jost Dietrich und HansChristoph, Georg Thilens Söhne (Taf, 13) und Cas-par Georg, Georg Burchards Sohn. Nach dem Tode desSeniors Thilo Albrecht erhielt aber JohanSiegfried aufErshausen, der zeitige Senior dieser Linie, Werners Sohn,am 28. Mai 1664 (Taf. 11) aus der Canzlei zu Mainz einSchreiben des Inhalts:

Dies Particular-Lehn Töpfer und Bischofftcin sey nach Ab-sterben des Geschlechts von Ershausen und Döpfer 1479,ex novn Kimtia an weiland Hans v. H. als Mannlchn gege-ben, und mittelst seines Sohns 'Werneri 1496 vff dessenabsteigende Ickni (die dann allererst umb selbige Zeit den Ers-häusischen Namen an sich genommen) nunmehr vff ihn, Joh.Siegfrieden und dessen Vettern Hansen, (Taf. 12) weilandFriedrichs Sohn, und ihre Descendenten verwalzet, und hättenicht auf Collatoralen transferirt werdeü sollen. Wenn daher dermm verstorbene Tplo Albrecht, zuerst eigentlich dessen Vor-fahr Otto v. H., dennoch damit belehnt worden sey, obgleichderselbe nicht zum Ershausischen Stamm gehöre, so sey dies,wie schou durch Lehnsregistraturcn der Churf. Behörden undBerichte der Statthalterei, wie durch das Ergebniß des vonden v. H. eingesandten für richtig erkannten Stammbaumshervorgehe, irthümlich geschehen, und er aufgefordert werde,als Aeltcster der Ershäuser Linie, zu welcher die Lehn alleingehörig, den jüngsten Lehnbrief oi-igiimlitor oder in beglaubterCopie vorzuzeigen und die seitherigen Lchnsfälle zu specificiren,auch ein Verzeichnis der auf dieser Linie vorhandenen Nameneinzuschicken, worauf dann Renovation des Lehns erfolgen solle."Dem allen leistete Joh. Siegfried Folge und bemerktedabei, wie sein Vetter Ernst Friedrich (Tafel 19) aus derSeitenlinie um Prorogation gebeten. Nun sei der Ober-Amtmann Philipp Caspar vonBicken committirt worden,stch von Ernst Friedrich und seiner Linie die Beweise vorlegenZu lassen, woran es aber, wie der Churfürst aus dem Berichterfahren haben werde, gefehlt habe. Da nun die Seitenlinienicht beweisen könne, guo tiwlo derselben Vorfahr Otto v. H.