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17. Jahrhundert.
stadt seyen Afterlehcn, deren die v. H. in verschiedenen Herrschaf-ten hätten. Ob dieselben in diese Spccification gehörten, und wiedies bei andern Herrschaften, worunter sie gelegen, zu verantwortenwäre, darüber wären sie selbst mit sich nicht einig; wären abergern geneigt, sich »zu accomodiren" und hierin zu thun, was sichthun lasse.
Nach einer viertel Stunde bekamen die Abgeordneten durchden Liccnt. Flcischbein und den Lehusekretär den Bescheid: ,,S.Churf. Gn. befinden, daß etliche punow dißmahls auf fernere Er-ledigung und Verordnung zustellen, wehren derowegen bedacht,diser wegen Ins Obcrambt Heiligenstadt Commission außzufertigcn,mitt gnedigstem Begehren, die v. H. sich des orts aufs erforderneinstellen, Anderer Herren alte und ncwe Lehnbricffc produciren,auch nöttig, der gränzen halber Anweisung thun wolltten, damitdiß Spooilloation wieder zu endlicher Nichtigkeit gebracht werdenmöchte :c. mit erbietung S. Churf. Gn. Gnade, damit Sie denenv. H. sonders woll gewogen."
Hierauf scheint denn auch erst der vorhandene Lehnbrief von4627 für Schloß und Haus Haustein erfolgt zu seyn, sowie er fürdie beiden andern Mainzischen Lehen ebenfalls von diesem Jahreerfolgte. Indessen sind über die Windische Mark auch schon
2 vorhergehende von 1664 und 1667 — und über Töpfer sogar
3 von 1662, 1667 und 1618 vorhanden. Die folgenden sinddann regelmäßig ertheilt worden, namentlich baten, nach dem Todedes Geschlechts-Aeltesten Conrad v. H. auf Hensstedt, Sächs.Regier.-Rath zu Meiningen (1 1666) — Hans Hermanund Hans am 24. März 1661 zu Würzburg um Renovationder Lehen — sowie nach Thilo Albrechts Tode (1662) am7. Aug. 1663. Dieser Thilo Albrecht, Kerstens Sohn (Taf.16), auf Sch wobfeld, sandte als Senior der Ershäuser Linie1661, in Beziehung auf dieses Sonderlchn, das Dorf Töpferund Lehna und die Burg zum Stein (Windische Mark, Ers-hausen) begreifend, (ungeachtet der von Ditmar und vier andernder Bescnh. Linie auf Hans Fritz zu Wiesenf cld ertheilteVollmacht vom 11. Nov. 1661) (Urkb. 599), ein Verzeichnis? derVasallen ein, nämlich: Thilo Albrecht, Ernst Friedrich