16. Jahrhundert.
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verstand sich Hülsing dazu, die Barbare von der Sal zuhcirathcn. Nach Vertrag zwischen Landgraf Wilhelm IV. und denErben jenes Hülsing unter Vermittlung des Kurfürsten Augustvon Sachsen, Dresden vom 29. Jan. 1574, geben diese das SchloßLudwig st ein gegen 20,000 fl. zurück. (Hess. Beiträge v. U. F.Kopp II- S. 390. — Hess. Chronik von 1855. S. 32. 43.)
Eine Verbindung mit Hans Luze, für den (S. 283) Land-graf Philipp eine jährliche Entschädigung von 20 fl. leistete, undder auch auf Ludwigstein gewohnt zu haben scheint, ist nicht vor-handen, weil dies 1528 erfolgte, und der Landgraf erst durch seinezweite Ehe am 3. März 1540 mit der Hofmeistcrin Anna vonder Saal, geb. v. Miltitz, bekannt wurde, wenn dies nichtschon 1523 bei seiner Vermählung mit der ersten Gemahlin, Chri-stine von Sachsen geschehen war.
Heinrich v. H., der Stammvater dieses Zweigs, besaß dasGut Besen Hausen und den 5ten (6ten) Rittersitz in Born-hagen. Für einen Besitzer aus dem erstem Hause findet sich indem Archiv ein Entwurf einer Ehebercdung ohne Datum, aber nachden Schriftzügen zu schließen von den letzten Jahren des lötenJahrhunderts, etwa von 1590 (Urkb. 496), dessen Inhalt für diedamalige Zeit bemerkt zu werden verdient, nämlich:
1) Beide adliche Personen nehmen sich zur heil. Ehe.
2) Die Ehcstcuer von 4000 Thlr. wird halb gleich nach demehelichen Bcilager — die andere Hälfte binnen Jahresfristbaar erlegt.
3) Zu Ausrüstung nebst Bett und Leinwand werden 1000 Thlr.verwilligt, und weiter 3000 Thlr. zu Paraphernal-Gut binnenJahresfrist; nach deren und der 2000 Thlr. Ehegeld-Ent-richtung hat die Braut auf die väterlichen und mütterlichenGüter an Eidesstatt Verzicht zu leisten.
4) Der Bräutigam hat sie dagegen auf das doppelte auf 8000Thlr. zu versichern und die Güter mit Einwilligung der Ag-naten zum Unterpfand zu setzen.
5) Zur Morgengabe werden ihr eine güldene Kette, Kleinodienund etliche jährlich zu erhebende Malter Korn vermacht —ferner