Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
404
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16. Jahrhundert.

Ditmar.

Der eine Berthold oder Verld, der nach der Urkundevon 1490 (Urkb. 288) da schon todt war, hatte mit seiner Haus-frau Barbara von Ebeleben einen Sohn Ditmar, der1537 Geschlechts-Ältester war, und als solcher Hans Range zuHofgeismar und 1539 Hans Sander mit der Mühle zuMacken rode belehnte und 1546 mit den übrigen auf ihren Gü-tern anwesenden Vettern sich dem Manugerichtc des LandgrafenPhilipp fügen mußte (I, S. 168), den Lehnbrief vom 21. Juni1546 (Urkb. 387) über das Gut Hauterode sich gefallen ließ,und den Lehnrevers, wonach er den Lehneid zu Gott und seinemWort, nicht zu den Heiligen, geschworen, mit seinem Wappen be-siegelte, das die Umschrift seines Namens enthält. In dieser Eigen-schaft belehnte er auch mittelst Lchnbriefs von Dienstag nach Va-lentine (17. Febr.) 1553 (Urkb. 4l8) im Namen aller v. H. denGunzel Wintwehe zu Friedland mit einer halben Hufe Landund einer Wiese vor dem Dorf Großen Schlichen, deren Stückenach Acker und Vorling nach ihrer Lage an der Leine und sonstgenau beschrieben sind, und welche vorher die Brüder Prampierals Lehn gehabt.

Ditmar ist nach der oben (S. 387) angegebenen Notiz1561 gestorben, und wie nach dem Tode seiner 3 Söhne von de-nen Sander 1567 diesen Stamm beschloß, seinen 4 Töchtern,von denen die jüngste Magdalena in dem väterlichen Gute zuBorn Hagen sitzen blieb, die Güter streitig gemacht wurden, istoben erzählt worden.

Dittmar wandte sich mehrmals an Statthalter und Räthein Cassel, am 19. Juli 1551 in einer persönlichen Angelegenheit,wegen einer,,Menschin", die von seiner Tochter beherbergt, derselbenein Pater noster mit 11 Stücken Gelds mitgenommen und dafürWaaren in Witzenhausen gekauft, wo sie verhaftet worden. Erbittet den Schultheißen anzuweisen, die betr. Bürger anzuhalten,die Waaren wieder zu nehmen, und das Geld herauszugeben, wel-ches der Schultheiß verweigert, weil das gestohlne Gut dem Land-grafen gehöre, »/der doch der Jungfrauen, seiner Tochter, Gut nicht«begehren werde." Das andermal am 22. Juli 1552 nahm er