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2 (1857)
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403
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16. Jahrhundert

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zc. Hucbner in seinem währenden Dienst nicht seinen Muth-willen gestatten wollen, in Ungnade zu bringen, auch die Ge-brüder Herzoge Johann Ernst und Johann Casimir in Un-wille und Mißverstand gegeneinander zu bringen. Er habeauch gebeten, dieweil Herzog Johann Ernst sich derselbenSache durch gütliche Unterhandlung zu unternehmen ent-schlossen und zu dem Ende auch d. 16. Februar 1596 zuMarksule einzukommen bestimmt, und er (v. Hanstein), ob esihm wohl bedenklich, von dem rechtlichen Prozeß abzuweichenund sich in gütliche Handlung einzulassen, in diese vorge-schlagene Tagfart, doch daß solches seinen wohlhergebrachtenRechten und Leumuth :c. ohne Nachtheil sei, eingewilligt, daßihm der Landgras aus seinen adelichcn Räthen ^inen Beistandzuordnen möge. Da nun dem Landgrafen der Jnjuriantals ein leichtfertiger Gesell geschildert, der w. v. Hansteinaher ein ehrlicher, redlicher Mann sei, welcher es im Dienstedes Herzogs treulich und gut gemeint habe und vor einemsolchen leichten Gesellen und Ehrenschänder in Acht genom-men werden sollte: so habe der Landgraf, auch um der treuenDienste willen, welche die Vorfahren des gedachten Heinrichvon Hanstein dem Hause Hessen geleistet, nicht unterlassenwollen, ihm zu solcher seiner gerechten Sache einen Beistandzuzuordnen, und zu dem Ende den Vorzeiger dieses, seinenErbmarschall und Rath Johann Riedesel zu Eysenbach abge-fertigt. Der Herzog möge denselben in seinem Anbringenhören und ihm vollen Glauben schenken u. s. w.

Er lebte später und starb zu Wiesenfeld 1621, nachdem ervorher das Unglück gehabt, seinen ältesten Sohn Heiden reichdurch einen Schuß aus dem Hülfensberg zu verlieren. Mitseinem jüngern Sohn Hans Fritz starb sein Stamm aus. Vonbeiden wird noch demnächst die Rede seyn.

25. Drost Caspars Brüder.

Wir kehren nun zu Caspar, dem Drost von Lüneburg(S. 316) und seinen beiden Brüdern zurück. (Tafel 3.)

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