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2 (1857)
Entstehung
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16. Jahrhundert.

geben ist, wie dies ganze nicht unbedeutende Lehn durch frühereVerpfändung verloren gegangen. Zu diesem Lehn gehörte auchein Erbzins von THIr. auf einer Mühle bei Marzhausen,welches der Lehnhof zu Cassel noch in der letzten Zeit gcmuthethaben wollte.

Lippold, der bisher bei der Herzogin gewesen, die schon1552 in ihrer 2tcn Ehe mit Graf Boppo von Hcnncbergsich befand, wie dessen Brief an Lippold vom 26. Nov. (Urkb.416. 26) beweist, verließ seine Herrin 3 Jahre nachher, wahr-scheinlich wegen ihrer unruhigen Lebensart und ihrer zerrüttetenVermögcns-llmständc und hatte deshalb von Bornhagen demGrafen Boppo diesen Abschied angezeigt, und seine Tochter alsVeranlassung angegeben. Dessen Antwort von Schleusingen,Sontags Vocem MounäitMis 19. Mai) 1555 (Urkb. 41b.

55), ist im Original noch vorhanden. Er schreibt ihm darin:

Er hätte ihn gern weiter gebraucht, weil er seiner Gemah-lin „Gelegenheit" wisse. Nachdem er aber seiner Tochter wegenverhindert, solches nicht beibringen könne, „so seindt wir mitdie-„ser euer Entschuldigung zufrieden. So viel aber eure Bestellung«und Dienst anlanget, hetten wir euch, nachdem Jr uns und„unserer Gemhal, die Zeit Jr bei uns gewesen, trewlich und„gantz wol gedient, wie wir euch auch nicht anders nachsagen„können, zum Diener und das Jr bei eurer Bestellung geblieben,„wol lenger behalten und gebrauchen mögen. Dieweil es aber/,eure Gelegenheit nicht sein kann, Stellen wir solches euch zu„eurem Bedenken heim, und thun euch für eure geleistete trewe//Dienst gnedige Danksagung mit dem gnedigen Erpieten, womit„wir euch oder den euern hierfürtter gnedigen willen und befor-„derung ertzeigen mögen, soltet Jr uns alß euern gnedigen Hern„in allerwegen mit Gnaden finden."

„Ewre Dienstbesoldung betreffendt begeren wir gnediglich,„Jr wollt bis zu Ankunft unserer Gemhal damit gedulden und„in ruhe stehen, alßdan seint wir ungezweifelter Zuversicht, Ire„Liebden werden euch deren gnediglich entrichten lassen. Und„wollen uns demnach zu Euch hinnwiderumb versehen, Jr wer-//det euerm erpieten, daran wir gar nicht zweiffcln, nachsehen.