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und auf ihr väterlich und mütterlich und ihres seligen Vet-ters Albrechts Erb und Gut, mit ihrem ehelichen Haus-wirth Lippold gänzlich entsage, vorbehalten jedoch, wennihr Bruder Claus ohne Leibeserben abgehe, „darvor Gott„der Allmächtige seyn werde". Ihre liebe Ohme und Schwä-ger Hans v. Minnigerode und Georg v. Linsin-gen sind gebeten, ihre Siegel au diesen Brief zu hängen.Hierher gehören noch 2 Schreiben dieses Claus, der sichMainzischcr Hauptmann zu »Duderstadt und Fürstl. Braun-schwcig-Lüncburg-Grubenhagscher Rath nennt (er hatte in IstcrEhe Juliane v. Olderhausen, in 2tcr Emcrentia v. H.Lippolds Schwester), »an den erbarm und crnvcstcn Lippold v.,,H, meinen sehr lieben Schwager zu Handen", aber ohne Datumund ohne Ort (Urkb. 514 9.).— Von dieser Emercntia folgtnoch mehr.
Außer der Corrcspondcnz Lippolds mit seinem BruderConrad, wie oben(S. 338) angegeben, finden sich noch mehrereConcepte von seinen Briefen (Urkb. 396 3 — 6) an ConradHauptmann in Culmbach vom 7. Dcc. 1548, mit dem Verzcichnißder Obcr-Eller Zinsen an Amtmann v. Gravenrodt und Gra-fen v. Hohenstcin :c.
Lippold stand auch mit den Herrn zu Plesse beiGöttingen in näherer Verbindung und erhielt von dem letztenHerrn Dietrich (Urkb. 421) am 27. Apr. 1561, das Verspre-chen, daß er ihn für den Zehnten zu Beckershauscn, womitdermalen bewandten Umständen nach Hcidcnreich vonCalen-bcrg, Statthalter zu Casscl belehnt worden — mit dem erstenLehnstück, so der Herrschaft Plesse anheimfalle, und im Werthund Nutzen ermclten Zehnten gleich, es sey Ritter-, Bürger- oderBaucrnlehn, wieder belehnen wolle. Dies erfolgte auch schon imfolgenden Monat, wie die alte Abschrift eines von Lippoldausgestellten Lchnreverscs von Donnerstag nach EmUste (8. Mai)1561 (Urkb. 422) beweist, wonach Lippold von Herrn Diet-rich zu Plesse mit dem Saddelhof rc. zu Ellingerodebei WitzenHausen beliehen und zehn Jahre nachher von Hes-sen fortgesetzt, wie oben (s. I. S. 179) erzählt, aber zugleich angc-