Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
221
Einzelbild herunterladen
 

16. Jahrhundert.

221

Rustcberg erkauft und der Capcllc zu Haustein gegeben, derPfandschilliug von 30 Mark —

dann das Kaufgeld von 30 Mark für den Zehnten zu Ei-struth und Mackenrode unter die Pfarrherrn vertheilt werden;

den Zehnten im Felde zu Hanstein erhält der Pfarrhcrrdaselbst;

die Opferwiefe, unserer lieben Frauen Wiese, dann 4 AckerLand, welche Lippold v. H. bisher inne gehabt, der Pfarrherr,welcher Bornhagcn versiehet;

Zur Disposition und Vertheilung unter die Pfarrer bleiben:ein Malter Hafer von der Hufe Landes zu ArensHausen,welches der vorige possessor der Kirchen zu Haustein gehabt, —Etliche Acker Landes, welche an die Kirchen gehörig, Sandervon Haustein gehabt; —

Die Pfaffenwiesc, die Heinrich v.H. in seiner Verzinsung gehabt;Acht Malter xm-tim zu Gerbers Hausen und drei Malter zuHohengandern.

Ein Gülde, welchen Thilo v. H. von 15 Goldguldcn verschrieben,15 Bemisch zu Lcinewherra (Lindenwerde). Dann die Caland-Stücke der Pfarre zu Hauter ode.

Alle andere Psarrgüter im Gericht Hau stein an Haus,Hof, Länderci :c>, welche aber mit Diensten und Frohnen von denJunkern ferner nicht beschwert werden, sollen die Pfarrherrn fürihre fleißigen Dienste mit Predigen des scligmachcnden Wortes, inAusspcnduug der hochwürdigcn Sacramcnte nach der OrdnungChristi und fleißiger Lehre Pes Catcchismus, nach ihrer Notdurftgebrauchen, oder wenn es ihnen beliebet, vor gcbürlichen Zinsausthun.

Weil bei der Spende ihrer lieben Voreltern allerlei Miß-brauch bei den Einnehmern derselben befunden worden, so wollen

Der Gottesdienst auf den Rittergütern in Bornhagen scheint daher vonden Pfarrern der nahen Dörfer, Gerbershansen oder Hohengandern, solange dieselben evangelischer Confession waren, gehalten worden zu seynund als später durch Erzbischof Peter (h 1582) jene Dörfer mit Katho-liken besetzt wurden, geschah erst 1676 die Bestellung eines besondern Pfar-rers für Bornhagen (l. S. 366).