220 16. Jahrhundert.
Lehre auch unter dem umwohnenden Volke leichten Eingang fand.Die unter demselben lebenden und aus ihm hervorgegangenen Priesternahmen also daran gern Theil. Wenn auch Erzbischof Albrecht(Markgraf v. Brandenburg ck 1545) und sein Nachfolger Seba-stian (von Heisenstam ck 1555) lange Nachsicht geübt, so trat dochDaniel (Brendcl von Homburg), der Beschützer der Jesuiten, mitEifer gegen die neue Lehre auf; es war daher Noth, die Priesterdes neuen Evangeliums und die Kirchengüter zu schützen. DenAnfang davon finden wir in unserm Archiv in dem sogenanntenGcrbershäuser Vertrag von priäis ckacobi 4.postoli (24. Juli)1564 (Urkb. 425), worin sich die Familienglieder zuerst mit diesemGegenstand gemeinschaftlich beschäftigten, der (wie es darin heist)„der langweiligen Irrungen und Gebrechen der Kirchengüter halber,„als Pfarrer, Capellanen, Callandsgesellcn und Einkommen, auch„der von ihren Voreltern verordneten Spende." Es hatten sichdeshalb in der Kirche zu Gcrbershauscn an diesem Tage ver-sammelt: Herr Burghard, der Geistliche, seine beiden BrüderLippold und Martin, dann ihre jüngern Vettern, Curt, Hein-rich und Sander, ferner (Tafel 3) Otto, auch Siegfried v.Bülzingsleben für Anne geb. v. Hardenbcrg, Jobsts Wittweund ihre Kinder (auf Unterstein) und für Gertrud geb. Har-stall, Hanfes Wittwe (auf Ershausen Taf. 9) Veit v.Wan-genheim mit Zuziehung ihrer Freunde Christoffel vom Ha-gen, Sander Günzel von Grone, Heinrich und Chri-stoffel von Hardenberg, die sie zu „dieser Irrung Endschaft"zu sich gebeten. Diese und Jost Bcnn Pfarrherr zuWitzcn-hausen und Andreas Wacker Pfarrherr zu Deuna, habenmit einhelliger und christlicher Bewilligung Aller v. H. folgendesfestgesetzt:
„Alle Güter dem Herrn einmal geheiligt sollen auch billig in„christlichem Brauch bleiben und daher alle liegende Güter, Geld„und andere Zinsen zu Erhaltung ihrer Pfarrherrn, die fast ge-ling besoldet, bleiben;»
dahin also auch für den Zehnten vor Steina, welchen vor269 Jahren Canonicus Tile von Hciligenstadt von dem von