196
16. Jahrhundert.
mit ihrem Theil des Zehntens zu Tiemclsl'ach und dessen Zu-behörungen in Holz, Feld, Wasser und Weide. Darin ist aber zu-gleich bestimmt, daß nach seinem Absterben, „das Gott nach seinemgöttlichen Willen verhalte" der Zehnten an die Lehnherrn zurück-falle. Christian v. H. behält sich dabei vor, daß im vorkom-menden Fall auch einer seiner Diener mit einem solchen Zehntenbclichen werde. Der Beliehene muß also ein Diener seiner Vetterngewesen seyn.
In einem ähnlichen Lehnbrief von Freitag nach JohannesBatiste (29. Juni) 1537 (Urkb. 356) belehnen Jost v. H. Hein-richs Sohn, für sich und seine Brüder Hans und Magnus,Jost Thilens Sohn und Kerstan Ritter Christians Sohn auchHans und Sicvcrt Werners Söhne, mit iz Hufe Land zuNied er-Roßbach (in Hessen) nach Mannlehns-Recht den Her-man Varenbach, der in derselben Urkunde auch Fharenbachgeschrieben wird. Sicvert hängt für I o st auf dessen Bitte '-auchaus Gebrechen seines eignen" sein Jngcsiegel an.
Ditmar v. H>, Berits Sohch, belehnt am Dienstag nachBarnabas (28. Aug.) 1537 (Urkb. 359) Hansen Rangen zuHoue Geismar mit einer Hufe Land und i Zehnten zu Nieder-kclse und „beleibzüchtiget" damit dessen eheliche Hausfrau Vydevon Leben stein, Johannes v. L. nachgelassene Tochter. DiesLehn kam später auf die Familie Loimet.
Die genannten, wozu auch die 4 Brüder der Lippolds Linie,Burchard, Lippold, Curt und Martin kamen, belehnen mitder Mühle zu Macken rode und 20 Acker Land den HansSander und seine Erben, «die Müller werden", am Tage triumNegum (6. Jan.) 1539 (Urkb. 363), wofür sie für Zins undDienst jährlich auf Michälis 8 Gulden, den Gulden zu 20 Sne-bcrger, und an Lehngeld den 10ten Pfennig entrichten sollen.
Eben so belehnen Ditmar und Jost (Thiles Sohn) mitder Mahlmühle zu Niederländern den Barthol. Kandel-hart und Catharina seine Hausfrau Martini 1545.
Hans und Jost v. H. Thile's Söhne, die sich aber auchVettern nennen, geben dem Lorenz Rosselin zu Hohengan-dern nach einer vorhandenen Urkunde vom Mittwoche nach Michä-