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2 (1857)
Entstehung
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195
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16. Jahrhundert.

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ohne Leibcserbcn verfielen, was alsdann ihr oder ihren Erbenvon deren Nachlaß in Recht oder nach Landesgebrauch eigen undgebühr, dasselbe ihr und ihren Erben bleibe und unbenommen sey."Dann folgen noch alle möglichen Entsagungen auf Restitution w.,auch besonders hinsichtlich des 8. 0. Vellchanum, wie Balthasarv. Wangcnhcim durch sein Siegel das Margaretha mitzu brauchen erklärt und Melchior und Bernhard vonWangcnhcim zum Winterstein ebenfalls durch ihre Siegelbekräftigen.

Vclchnungen an Diener und Vasallen.

Auch in dieser Zeit wurde die Verleihung der kleinen Güterals Mannlchen an Diener und Bekannte fortgesetzt, worüber sichdie Lehnbriefc uoch vorfinden. Schon oben (S. 138) ist einesLehnguts in Gerbershausen erwähnt, womit Albrecht undJohannes Pramper oder Prampier von Witzenhausenbelehnt wurde. Die Erneuerung dieses Mannlehns geschah jetztdurch Christian Ritter, jetzt Statthalter zu Cassel, seinen Bru-der und Vettern, an Albrecht Prampierer am Mittwoche FesteAller Heiligen (31. Oct.) 1526 (Urkb. 328) mit den beiden Sie-geln Christians und Heinrichs als der Ältesten. AlbrechtPrampier hatte auch noch von den v. H. am 7. Juni 1537(Urkb. 385) den halben Zehnten zu Almerode (in Hessen) und12 Malter Frucht in Großen Schneen (in Hannover) zu Lehn,welches später beides Curt und Wilhelm Prampier an ihreLehnherrn v. H. für 250 Thlr. verkauften, wovon sie 100 Thlr.an Hans von Grone entrichten mußten, wie die von den beidenBrüdern unterschriebene und vom Rath zu Witzcnhauscn besiegelteUrkunde vom Sonnabend vor Palmarum (21. März) 1562 (Urkb.-123) beweist.

Nach einem Lehnbrief von Dienstag nach Martin Bischof(12. Skov.) 1532 (Urkb. 340) belehnen die Brüder Hans undJost, Thilo's Söhne, sowie ihr Vetter Christian, Sohn desRitters Christian, ihren Vogt und DienerValentin Hehysscn,»wegen seiner willigen und angenehmen Dienste, welche er bisher»erzeigt und bewiesen und hinfürter wohl thun kann und mag",

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