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16. Jahrhundert.
versammelt hatte — 3 Abgeschickte des Otto von Kerstl inge-rode erschienen seyen und dem Gericht öffentlich vorgetragenhätten, daß der Junker Otto ein rechter natürlicher Erbe derHufe Landes sey, dieWedckind v. Uslar in Anspruch nehme;sie wollten aber, wenn das Gericht darüber rechtlich Erkenntnißzu thun, zu scheiden und zu urtheilen gemeint sey, kcinerleiweisedarin willigen, weil ihr Junker erstlich nicht dingpflichtig (demGericht nicht unterworfen) sey, und zum andern die Sache schonbeim Herzog Erich anhängig gemacht, darin ein fürstlicher Vor-bescheid erfolgt, der JunkerO tto gerichtlich zugelassen sey, und dieSache noch unentschieden schwebe, daher sie hier förmlich protesti-rcn. Die Schrift erwähnt zweier Zeugen aus dem benachbartenSattenhusen, enthält das Notariats-Zeichen und auffallendgenug die Jahrzahl der Päbstlichcn Negierung, die in der ähnli-chen Schrift des geistlichen Notarius von 1464 (S. 147) nichtangegeben ist.
Beinahe 4V Jahre später aber erscheint schon das hoheLandgericht auf dem Lcineberg vor Göttingen. In einer Ur-kunde vom 28. Mai 1565 (Urkb. 428), (die wohl als Versatz-stück ins Haust. Archiv gekommen), erklären die GeschworenenGrave und Schultheiß des Herzogs Erich vonBraunsch wcig-Lüneburg sammt Richter und Beisitzer am hohen Landgerichtauf dem Lcineberg, daß sie in Gcrichtszcit, Tag und gewöhn-licher Gerichtsstätte, den Kauf über das Land, Holz und Buschzu Dcppoldehußcn bestätigt haben, den Claus und JürgcMantel mit Bartold Pape zu Wchnde abgeschlossen „vor«ein genant Geld, das sie Ine geringes wol bezahlt" ohne alsodie Kaufsumme zu nennen. Die Richter haben ihre Siegel an-gehängt.
Ueber das Recht der Abgaben bei Veränderung des Erb-zinslchns, namentlich über die 10 Pfennig-Gelder, und über dasHerkommen deshalb in dieser Zeit enthält ein Bericht des Vogtsauf Rustcberg an den Ober-Amtmann von Berlepschen inHciligenstadt vom 17. Dec. 1567 (Urkb. 437) folgendes:
«villeromia des Lehenrechts und Besten Haupts halber offmEisfeldt im Herbringen vnd sonderlich im Amt Rustcberg