>K. Jahrhundert.
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Das soll, wie volgt, verstewcrt werden:
„Ein Vierteyl Korns 40 Albus,
„Ein Vierteyl Weyß (Waizen) ... 2 Gulden,
„Ein Vierteyl Gersten 1 Thaler,
«Ein Vierteyl Habern 27 Albus,
„Ein Vierteyl Erbis 2 Thaler,
„den Pfarrherrn und Kirchendiener sollen gefreict (frei) seyn„der Pfarr- und Kirchengüter."
Diese Steuer soll zu 2 Zielen erlegt werden, halb auf nächstkommende Cantate (16. Mai) und die andere Hälfte auf folgendenSt. Jacobs-Tag (25. Juli).
Die Einnehmer im Niederfürstenthum Hessen sind die obengenannten; im Oberfürstenthum: Conrad Brcydensteyn Ncnt-meister zu Vattenburg, Eber hart Milchlingen und JörgenSchwertzeln.
Die übrigen Verhältnisse mit Hessen werden unten in Be-ziehung auf den Landgrafen Philipp und Conrad v. H. unddessen Klagen gegen den erstem bei Kaiser Carl, erzählt werden.Es gestaltete sich alles nicht so fchdelustig und zerstörend — aberdann auch nicht so freundlich, wie sonst.
Brauuschweig.
Der letzte Lehnbrief von Braunschweig von 1461 über Wahl-hausen :c. ist (I. S. 159) oben bemerkt. Seitdem folgte amDonnerstag nach St. Katharinen-Tag (26. Nov.) 1489 der vonHerzog Heinrich (IV.) dem Jüngern (t 1526) an Kerstan,als den Aeltesten, und am Montag nach kemimsociro (26. Febr.)1526 von den Herzogen Otto und Ernst Gebrüdern ebenfallsan Christian, der jetzt Ritter genannt wird — und an den-selben vom Sontag ImLlum (2. März) 1529 vom Herzog Ernst(t 1546) allein — dann von dessen nachgelassenen jungen Herr-schaft Vormünder, dem Erzbischof Adolf von Cölln und GrafenOtto von Holstein-Schaumburg — und in deren Vollmachtvon Thmas Grote Statthalter, Balthasar Klammer, derRechten Licentiat und Canzlar, Jörgen von der Wcnse Groß-vogt, und Joachim Moller beider Rechten Doctor, am Sonn-