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2 (1857)
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16. Jahrhundert.

Hessen.

Wir habeil schon oben (I. S. 177) angegeben, wie die beidenBrüder Heinrich und Werner unter der Minderjährigkeit desLandgrafen Philipp später der Großmüthige genannt 1511an Zahlung der ihnen in mehreren Lehnbricfen und Verträgen zu-gesicherten Mannlehngelder von 15 und 12 Mark und 40 Gulden,den Landhofmeister und Regenten des Fürstcnthums Hessen mahn-ten, und wie die Sache mit Ausnahme der im kaiserl. Dienstbefindlichen Brüder Conrad und Martin durch 12 Lehn-und andere Briefe erledigt wurde, die in alten gleichzeitigen Ab-schriften noch vorhanden sind. (Urkb. 390.)

Eine Folge dieser Vereinigung und auch wohl des daraufentstandenen Kriegs der evangelischen Fürsten gegen Kaiser Carl,war die Forderung von ^besondern Steuern durch ein gedrucktesnoch vorhandenes Ausschreiben «Landgraf Philips, von«Marpurgk am 24. Martii 1557 (Urkb. 417) an Vnsern«lieben getrewen Martin vnd Lippolden von Hanstein,»nach dem vff yetze gehaltenen Vnserm Landtage zu Trepsa«von wegen der Stcwren, so dem heyligen Reich, zu widerstand!«dem Türcken vnd zu ergentzung des Vorraths zu erlegen sind."Die Brüder werden aufgefordert Sonnabend nach äubilatc(15. Mai) «vor unsern und des Adels Einnehmern Otto Gley-«men, Christoff von Papenhcim und Herting vonEsch-»wege zu erscheinen und Ewer und Ewern underthanen anlage«dieß Ziels sampt den Registern inhalt des Anschlags zu über-antworten."

Dieser Anschlag der Steuern für 1557 in der besonders ge-druckten Anlage enthält von jedem 100 Gulden Hauptgeld einenhalben Gulden (also ^ Proc.) Darin sollen begriffen seyn: Häuser,Höfe, Gärten, Deiche, Acker und Wiesen, alle und jede Lehngüterdes Adels und der Bürger, item Vorrath an Früchten, Wein undallem andern, das ein jeder über seine Nothdurft bis zum neuenübrig und zu verkaufen hat.

Item alle Rindviehe, Schaffe, Saw und ander Vihe;'

Item Silberwerk, Hausgerede und Kleider, so man nichtzum täglichen Gebrauch bedarf;