15. Jahrhundert.
Der 5. von Ditmars Söhnen, Burchard, war Geistlich undCanonicus in Fritzlar, und darum wohl nicht der in dieser Ur-kunde aufgeführte Burchard. Er war auch bereits 1432 schongestorben. (Siehe S. 140. 141).
Wir gelangen nun zu den weitem Nachkommen. Ritter Wer-ner und sein Bruder Hans (Tafel 9) waren längst verstorben,und ihre Nachkommen, Ritter Christian, Thilo, Werner derjüngere und Ludwig, Söhne des Ritters Werner, (bereitsS. 133 erwähnt), — dann Hanfes Söhne, Heinrich, Wer-ner der ältere und Benedict waren die 4. Generation in derDittmars-Linie — so wie in der Lippolds-Linie (Tafel 3), dieSöhne Curts: Heinrich, Caspar, Berld oder Bertholdund Apel ebenfalls die 4. Generation ausmachen. Zwischen denVettern der beiden Generationen war ein Streit entstanden überdie Fischerei in der Leine, über die Jagd w. — wichtige Gegen-stände für die ritterlichen Landbewohner voriger Jahrhunderte, sowie auch des jetzigen — der aber auch durch Schiedsrichter seinfriedliches Ende erhielt, so wie der durch Verletzung des Burgfrie-dens zwischen ihren Vätern, dem Ritter Werner gegen Cord undseine Söhne 1476 entstandene Zank durch Vermittelung des Landgrafenvon Hessen und dessen Obmänner im Frieden entschieden wurde.(S. 167.) Die Urkunde über den jetzigen Streit ist von Dienstag aufBartholomäi (24. Aug.) 1490 (Urkb. 288), enthält eine Verthei-digung oder Appellation von Apel, Heinrich und Caspar fürsich und die ungenannte Söhne (sie hießen Georg und Ditmar)ihres verstorbenen Bruders Berlt oder Bertold, von Apel ge-führt und untersiegelt, ist gegen Herrn Werners und HanfesSöhne, — deren Namen nicht genannt sind — gerichtet und, wiees scheint, an die Schiedsrichter Henrich von Bodenhußen,Heurich v. Hardenberge und Hanse v. Grüne, Hermanund Caspar Meysenbugh Gevettern und Diderich v. Bo-denhußen Swegcr, Ohme und gude Frunde als verwilligedeScheideßrichter — übergeben. Die 3 erstem scheinen von den Ap-pellanten — die 3 letztern von Werners und Hanse's Söhnen ge-wählt worden zu seyn. Die erstem vertheidigen sich gegen ihre