Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
168
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55. Jahrhundert.

tiz im Archiv zu Hannover) und Wernher von Elbcn, Amt-mann zu Grebcnstein und die Schiedsfreundeder beidenParthyen v. H., auf Herrn Werners Theile": Herr Gefsordvon Hardenberg Domherr, Herr Diederich von Hopf-garten Ritter, Gerden Spiegel und Jörge von But-teler;

für Cordes und feine SöhneHerr Ludwig von der Rabenau Comptur, Herr Bode vonAdeleveschen (Adelepsen) Ritter, Philipp von Hunoldeß-huscn, (Hundelshausen) und Spfard von Bultzißleubcn,(Bültzingöleben).

Dieser Vergleich enthält namentlich folgende Differenzen,worüber man übereingekommen:

1) Verletzung des Burgfriedens. Aller Haß, Gräm-nisse, und Aerger, der daher gekommen, zwischen beidenPartheien und alle denen, "die in der Sachen vorwant"und zuUnwillcn mit ihnen gekommen, sollgantz bye undabe syn", so wie alle Gefangene, die von beiden Theilengemacht worden,füllen auf eine alte Urfehde quidt undloeß syn" und sich fernerhin aus ihrem Schloß bei einan-der halten noch laut und Inhalt ihres Burgfricdcnbriefes,den ihre Voreltern gemacht, und sie alle gelobt und be-schworen haben, ehrlich, freundlich und aufrichtig als gutegetreue Ghan-Erben.

2) Wasser (Fischerei), Jagd und Wald, welche ihnen ingcsammt zustehen sollen, darüber aberJrnyß" ist, und eineParthei allein in Anspruch nimmt, darüber sollen sie dieältesten Leute, die davon wissen, öder vorhandene Urkundenentscheiden lassen. Kein Bauer soll sichsolches Weidc-werks underziehen, der nicht dazu kuntlich geheischt wor-den", sondern der v.H. in Brod und Lohn stehende Knechte,die das Weidewerk üben; und eben so mit demGehöltze"zu halten.

3) Wer Chloßhütten (Gleßener") haben oder Kohlenbrennen will, der mag solches übenwo er sitzet, und wasihm zustehet." Will er der Andern Gehölze und anders