15. Jahrhundert.
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Vocom jucunüitslis (21. Mai) ") 1498 (llrkb. 298) nimmt derLandgraf Tilen v. H. »vier Jar langk die ncchsten noch einfol-»gcnde" zu Diner an. Er soll «unser getreuer Diner uns gegen»allcrmenniglich dienen helfen, allcyn ußgeschieden unsern Hern und„Ohemen von Mentze und sin Stift, auch sine Vettern von»Hanstein, — willig und gcwcrtig sin, unseren Schaden warnen,»bestes werben und alles das Jhene thun, das ein getreuer Diener„sincm Hern zu thun schultig und pflichtig ist, in maßen er uns»solches globt zu Got und den Heyligen und seinem Rcversbriff„geben hat.» Als »Vcrsoldung" wie es heist, wird ihm dafür jedesder 4 Jahre auf Sontag vooem juoumlitgtis 29 Gulden aus derCammcrey und im Sommer eine »Hovccleidung» versprochen. Wenner zu Dienste gefordert wird, »wullen wir Jmc in unsern Dinste»sutcr Nagel Mael und Jscn geben und vor Heimlichen reisigen»Schaden stehen alles andern unsern Dienern." Unter dem Ne-versbrief findet sich das Hansteinsche Wappen mit der Umschrift:8. llilo von Dunstem. Wie lange dieser Hofdicnst gedauert istnicht bekannt. Thilc hat wenigstens bis zum Jahre 1515 gelebt,aber Landgraf Wilhelm starb schon 1599.
Noch in demselben Jahr und bald nachher erhielten die v.H.eine andere Vergünstigung des Landgrafen, indem er ihnen zurVertheidigung ihrer Burg Kriegsmaterial und zu deren VersorgungMundvorrath übergab. Von dem zu Hanstein Freitag nachdemheil. Pfingsttag (8. Juni) 1498 (Urkb. 299) ausgestellten Empfang-schein sind zwei alte wohl gleichzeitige Abschriften im HanstcinschenArchiv vorhanden. Ritter v. Kerstcn, Apel, Heinrich undCaspar v. H. (Tafel 9 u. 3) bekennen darin, daß sie von demHerrn Landgrafen Wilhelm zu Hessen, »unsern genedigen Herrn»zu unsern Handen und zu unse gewarsame entpfangcn haben:»Zwclf hackcnbuchscn, darzu fünfzig Loit (Kugeln), ein Tunncn
*) Dieser Sontag ist der 5te Sontag nach Ostern und wird auch konntegenannt. Im IMssste beginnt der Introitus dieses Tages mit den Wor-ten: Vocom sucunililntw minu,>eiate; in den protestantischen Liturgienlautet derselbe: Ilozsto et cteditur vodis (Joh. 16, 23) daher der dop-pelte Namen Voosm jueunäilatis und koZate.