Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
120
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15. Jahrhundert.

»"wenn ich sähe, daß die schleicht nicht ein Abgang, sondern ein Fort-,,gang hctte, alsdann soll Her Werner ledig und los seyn.""»Dabey bleibs und ward nichts mehr daraus, dann Kost, Muheund Arbeit zu Tag zu leisten."

Hieraus crgiebt sich auch, daß außer der Fehde- und Streit-sucht der damaligen Zeit, auch Bcutelust die Veranlassung zu denFehden war, indem die Gefangenen mit Geldsummen ausgclvßtwerden mußten, die sich nach dem Werth des Gefangenen vergrö-ßerten. Darum wollte Hans v. Dörnberg den Ritter Wer-ner lieber zu seinem eignen oder dem Gefangenen seines Brudersmachen, bei dem er ausgelößt werden mußte und Herr Wer-ner wollte gern der Gefangene des Landgrafen seyn, der wie erwohl voraussah, ihn frei geben würde, wie auch geschah. Der Streitist übrigens, wie auch die Chronik meldet, von dem Landgrafen mitseinen Räthen auf einem Tage zu Homberg entschieden, nur mitdem Unterschied, daß dies, nach einer noch vorhandenen mit einemunverletzten Siegel von rothem Wachs versehenen Urkunde, nichtvom Landgrafen Ludwig, der schon 1471 starb, sondern vondessen Bruder, Landgrafen Herman zu Hessen 1472, ein Jahrvor seinem Antritt als Verweser des Erzstifts Cöln, geschah. Die Ur-kunde ist von Dienstag nach St. Bonifaciuö-Tage (9. Juni) vonHomberg datirt, (Urkb. 271) und spricht von »czlichcr rede halbir"welche sich zwischen »Ritter Werner v. Han stein und Hansen»v. Dorneberge, Hovcmeistern unsern lieben getruen in Vort-ziden verlausten, begeben habin." Der Landgraf hat »mit vnscrn«Neten die Parthien vcrhorctt." Aus diesem Verhör geht jedoch nichtviel Klarheit der Sache heraus, als daß Herr Werner am Endegesagt:er wisse noch nicht anders von Hansen dann von cyncm»frommen Manne." Dabei solleder Hovcmcister" es billig be-ruhen lassen, und der Landgraf will mit seinen Räthen den HerrWernher vor einem frommen Fürsten verantworten helfen. Wo-mit dann die Sache abgethan war und das Einverständnis) Wer-ners und seiner Söhne und Vettern mit den 5 Landgrafen zuHessen noch in demselben Jahre durch eine Urkunde sich zeigte.Vorher verdient noch ein vorhandenes Schreiben von Hans vonDörnberg, der den Ritter Werner lange überlebte, erwähnt zu