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2 (1857)
Entstehung
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119
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>5. Jahrhundert.

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zog vor Frankenhauscn, das ist der von Dornberg, undhatte mit ihm eine Steinbuchsen, damit handelte er, und uff derwidderkür war er ein wenig von dem Haussen getrabt, und etliche,/alte Landtgrcffische, die nichts um den Handel wüsten, kommen«ihnen (ihm) an und schlugen ihn undt einer genannt Gil-bert von Nordcckcn, der fing ihn an Landtgraf LudwigsHand, darnach da er von den schlegen aufkäme, da sprach ihnen(ihn)Hans von Dornbcrg ahn vor einen Gefangenen, seinBruder Bernhard von Dornberg solle ihn gegriffen haben.Das vermeinte (verneinte) Herr Werner mit den Worten, erwere geschlagen unversonncn, aber Gilbert hatte (hätte) ihn an»seines Herren Handt gefangen, und der gelubtc gestund er sonstcnniemand nichts, das gestund ihm auch also Gilb ert, aber sie"kamen darum zu tagen gcin Homburg (Homberg in Niederlassen)auf beiden Fürsten, Landtgraf Ludwig mit Herrn Werner"vnd Landtgraf Heinrich mit Hansen v. Dörnberg, undthaten da ihre Gcghcnredc."

"Also stunden sie in den Zangk vor den Fürsten und redeteeiner dem andern schmählich genug; der Hoffmcister sagte: HerrWerner wer seines Bruders Gefangener, nun wer sein Bruder"krangk vnd könnte es nicht bezeugen, er woltc es aber mit der"Handt von wegen seines Bruders beweisen, darzu antwortet HerrWerner, ich bin deines Bruders Gefangener nicht und wer es"von mir sagt, der leugts. Wie wohl du mir nicht guth genug"bist, daß ich mich mit cim Baurcu schlagen solte, als du bist, dochwill ichs gegen dir mit der Handt verantworten und alsobalt sprang»er zurugk über eine baugk und sprach: bist Du nun fromm vonArth so komm her. Diese Ncdcn geschahen in Keinwcrdigkcit der"zweien Fürsten und der Ritterschaft.

"Lantgraf Ludwig hetzet fast zu, ließ sich hören HernWerners mechtig zu seyn, aber Hans v. Dornbcrg ließ sich"hören, es wer Im ungcmcs sich zu schlagen mit H ern W ernern,"welcher des Landtgrafen Gefangener war, wie er dann selber be-kannte, so were er frei, lcdig und ungefangen. Darzu antwortLantgraf Ludwig:Her Werner ist mein Gefangener vonungefehr worde, ich gehre weder seines Leibs noch Guths, sondern