ll. Inhrhuiidert.
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lungcn und dcn Zinsen von 10 Procent von Erfurt nicht abge-tragen worden und mehrere der 1323 an Mainz mit dem Vicc-dom-Amt verkaufte Orte, welche 1329 dcn Bürgern in Fritzlarzugestellt werden sollten, wie Arcnshausen, Schachtebich,Schw obfeld, Eichstruth w. im Besitz der v. H. gebliebenseyn, wie sie es noch sind, denn 30 Jahre später, 1374 wurdeeine neue Abrechnung gemacht, wonach das Erzstift 040 MarkSilber dcn v. H. schuldig blieb. Der Erzb. Adolf (v. Nassau)nemlich, der wegen des vom Pabst ernannten Ludwig vonMeisscn, die Bestätigung als Erzbischof nicht erhalten konnte,die er erst 1379 vom Pabste in Avignon erhielt, sich aber selbstin Besitz'des Erzstifts setzte, zugleich Bischof von Speicr stelltzu Heiligcnftadt 13. Öct. 1374(Urkb. 160) dem Thilo undWerner v. H. eine Schuldurkunde aus, worin er bekennt, wieer mit seinen lieben getreuen Tplen und Wherncr v. H.übereingekommen, daß
1) Er für alle Schuldfordcrung und Ansprache, die sie anIhn, seine Vorfahren und das Stift bis auf den heu-tigen Tag haben möchten, mit allen versessenen Zinsen,640 Mark Silbers „Mühlhäuscr Wichte, Wisse undWcre" dergestalt schuldig bleibe, daß er am nächsten,2. und 3. Michälistag der folgenden Jahre jedesmal130 Mark zahlen wolle, wonach Er 340 Mark —(nach Abrechnung der Zinsen) — schuldig verbleibe, wo-von jährlich auf Michälistag 30 Mark (als Zinsen) undim 4. Jahr 40 Mark mit den 30 so lange entrichtet wer-den sollen, bis er oder seine Nachkommmen die 300 Markablösen würden.
2) Würde am ersten Michaelistag keine Zahlung geleistet, sosollen die v. H. nicht mahnen. Erfolgte aber auch im 2.Termin solche nicht, so sind die 640 Mark und auch dieZinsen mit 60 Mark verfallen und sollen die v. H. dieStiftsdörfcr Cherchandra (Kirchgaudern)Odra (Udra)Lenterodc, Nuwesessen (Ncuseescn) Lenterode, Lu-thra(Lutter) und auch Luthra mit dem Walde, der derLcngebcrg heißt, worin aber andere Dörfer ihr Beholzi-