Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
58
Einzelbild herunterladen
 

, Jahrhundert.

von Nustebci'g, trugen solche von dem Grafen zu Lehen. Aleerste darüber sprechende Urkunde, welche noch im Original im Han-stcinschen Archiv vorhanden, ist ein Lehnbrief des Grafen Ludwigvon Evcrstein vom 24. Juni 1291 (Urkb. 43) über das halbeDorf )VoIcköslic>, welches IlreoclcriLUS cks )VoIcksslln vonihm zu Lehn gehabt, aber resignirt hatte, wie oben bei dem Braun-schwcigschcn Lehen und deren Ucbcrgang von den Grafen v. Evcr-stein an das Haus Braunschwcig, und wie sie sämmtlich in denBesitz der v. H. gekommen, wo sie noch sind, umständlich erzähltworden.

Die von Worbeze stammen wahrscheinlich von der jetzigenStadt Worbis her. In der Urk. von 1353 sUrkb. 113) warunter den Zeugen »Herr Arnold von Worbeze, Pfarrer vonWaldesa», der den Hug us der Marke seinen Oheim nennt.

Dieser nicht unbedeutende Gütcrbcsitz des Geschlechts v. H.wurde hauptsächlich durch den Bau der Burg Haust ein (Urkb. 62.63. 140. 194) wie sie in den Urkunden genannt wird, veranlaßt,so wie dieser großartige Bau auch wieder durch die Wohlhabenheitder damals Lebenden und deren Verhältnisse mit dem Erzstift Mainzbegründet wurde. Wie dies 1308 mittelst eines Vertrags und durchBewilligung des Erzbischofs Peter an die beiden Brüder Hein-rich und Lippold von Haust ein, als die Erbauer der Burg,bewirkt wurde, ist oben (S. 51 1r, Th.) in dem Abschnitt über die3tc Burg Hanenstein oder Hanstein angegeben. Diese Urkundeam Franziskustage, 4. Oct., zu Fritzlar ausgestellt, ist im Ori-ginal nicht mehr vorhanden, aber eine Wiederholung derselben findetsich in der Bestätigung derselben durch den Erzbischof Gcrlach zuHeiligcnstadt am Dienstag nach Bonifacius 6. Juni 1363(Urkb. 140) in Original im v. H. Archiv, woran das Erzbischöfl.Siegel befindlich, und worin ausdrücklich gesagt wird, daß zwischendem Hrn. Peter Erzbischof zu Mcntz auf einer Seite, und denstrengen Heurieh den Eldern und Lippoldc Gebrüder v. Han-stein auf der andern Seite, -/ein Erkennung was verfasset und,/begriffen". Merkwürdig ist hierbei, daß die wörtliche Einschaltungder Urkunde von 1303, in Teutscher Sprache verfaßt (die 1. Teutschein diesem Familicnarchiv) dagegen die Anerkennung derselben durch