Druckschrift 
2 (1857)
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

13. Jahrhundert.

31

lingerode vergleichsweise oder von Rechtswegen entscheiden. Thilobesiegelt die Urkunde für sich und seine Brüder.

Und hiermit verläßt uns der Vicedom Heinrich, denndie folgenden Urkunden schweigen von ihm, und mit ihm verschwindetin dem Geschlecht v. H. der Namen Vieockominus und sie nennensich fortan clominus in Ugnstoin oder Nilos oder Knappe (kdlmilus).Zwei Jahre nach dem dem Erzstifte zurückgegebenen Vicedominat,(1325) verglich sich Graf Siegfried v. Wittgenstein Vieecko-minus et VMeiatus in kustebei'ss mit dem Erzbischos Mat-thias über gehabten Schaden und die gehobenen Einkünfte. (WolfGesch. II. Urk. 34).

5. Probst Lnppold zu Nörten. 1268-1315.

Unter den 5 Söhnen des Vicedoms Heidenrich I., dessenAeltest er gleiches Namens das Vicedomamt fortsetzte, scheint Lnp-pold sehr ausgezeichnet zu seyn, weil viele Urkunden seiner erwähnen.1266 (Urkb. 27) war er llanonieus des Stifts in Fritzlar undstiftete mit seinem Mit-Oanonicus The oder ich genannt v- Appoltaus ihrer (lliria in Fritzlar, welche sie bewohnten, eine Seelenmessedem gewesenen Scholaster daselbst Heinrich, welcher bei seiner Er-hebung zum Bischof von Hildesheim, ihnen dies Haus ge-schenkt hatte. 1268 (Urkb. 28) war er Probst des Stifts Nörtenbei Göttingen, nach einer zu Fritzlar aufgenommenen Urkunde,worin der Ritter Conrad von Hagen (cke ImtaAino) auf Güter inGrößen-Engels, einem Dorf bei Fritzlar (in enKel^is mgsori)entsagt, welche das Prämonstratenscr Kloster Cap'pcl von der FrauAnton ia v. Bomaneburg (Boyneburg) erkauft hatte. Diesgeschah in Gegenwart des Hrn. Heinrich, Dechant des Stifts zuFritzlar, des Probstes Luppold von Nörten und der BrüderVicedome v. Nusteberg und Ritter Hedenrich und Heiden-rich. Das Stift Nörthen (soeiosia eolla^mlis) war bereits vor200 Jahren, 1055 vom Erzbischos Luitpold von Mainz ge-stiftet, und ihm das Dorf Geismar bei Göttingen mit seinerMutterkirche, Nörten desgl. und die Kapelle St ei na geschenkt.(Uuckönus Lock. I. p. 20). Beim Erzbischos Gerhard II. muß