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13. Jahrhundert.
feierlichen Haltung für sich und seine Frau hat Heinrich demGrafen Siegfried von Wittgenstein dem damaligen Burg-grafen des Nustebergs, an Eides Statt Handschlag gethan, die Ur-kunde ausgestellt und besiegelt, welches der Dechant des Capitel-stifts zu Heiligenstadt und der Rath daselbst beglaubigt. Zeugendabei waren: Johann v. Tastuugen, Pfarrer in Nusteberg,die Ritter Hermann v. Bülingsleven, Wetze! v. Rengcl-derode, Franco v. Snellenberg und Tamno, sowie einigeBürger von Heiligenstadt oum pluribus uliis üclö clionis. Dasgegenseitige Versprechen des Erzbischofs Matthias und des Dom-Capitels zu Mainz enthält die bei Walt äffen ausgestellte Ur-kunde vom 26. Juli 1324 (Urkb. 86.)
Bei den dem Erzbischof überlassenen Gütern ist zu bemerken,daß das Dorf Arenshausen, Schachtebich, Schwobfeldund der Wald Dörrenberg bei Fretterode seitdem wieder ganzin Besitz der v. Hanst. gekommen sind, so wie das Gut in Burg-walde die v. Linsingen erhalten haben. Was unter der Hälfteder alten Burg zu verstehen sey, ob das Land und Wald diesesNamens bei Heiligenstadt, welches 1241 (Urkb. 19) vom Klosterin Eiseuach erkauft und später 1417 (Urkb. 268) für die Vicarieder Capelle daselbst gestiftet wurde — oder die im Walde des Höh-bergs befindliche sogenannte Altcburg — oder endlich die 1368 erstneu zu erbauende Burg, deren Bau wohl noch nicht so weit vor-gerückt war, wo aber schon früher eine alte Burg gestanden — istnicht auszumachen, so wenig wo die Ouria in Uonstein gelegen,wenn nicht eine Kemuade unter der Burg damit gemeint ist, wonoch jetzt ein altes steinernes Haus in der Schanze zwischen an-dern Häusern gelegen ist.
Einige Jahre später, 1325 (Urkb. 82), übergiebt Heinrich,der sich Ritter und noch Vicedom von Rusteberg nennt, und seineFrau Luckardis, alle ihre Güter, ererbte, eigne, freie und Lehen,ihren geliebten Freunden und Vettern, (krMruolibus) Luppoldund Johann äs Uanstsin und ihren wahren Erben, durch hand-gegebene Treue an Eides Statt. Sollte sich zwischen ihnen dem-nächst Irrung (si guiä guestionis) ergeben, so sollen die von ihnendazu erwählten Brüder Thilo, Hermann und Hcyso v. Kerst-