13. Jahrhundert.
Zehnten zu Deidcnrodc dem Kloster Reinhausen überläßt,als Ninisteriales. «zielen rieus et llelenrvieus kruter estus.(Selieiclt Ugntiss. p. 308 dessen Bezeichnung ck«z köisinnriu inSchcidt ist offenbar ein Irrthum). Der erstere erscheint darin nichtals Viee«Ioininu8) wie 10 und 20 Jahre früher, 1171 und 1102zaber dieselben Namen als Mainzische Ministerialen in einer ohneZweifel auf Rusteberg ausgestellten Urkunde bezeichnen sie dochaus dem Geschlecht v. Hanstein, wenn sie auch nicht die Vieeckommiwaren. Früher finden wir sie in einer Urkunde von
1135 VIII" Ickus ckanumii. (Schcidt p. 304). (ohne Zweifelder Graf Ut?i«zo von Neinhausen) ein freier Mann (überllomo) — (1142 heißen Graf Siegfried von Nord he im,Graf Sizzo von Schwarzburg, Graf Ernst von Tonna,und mehrere nicht anders) — schenkt dem Kloster Rein Hausen3 Hufen Landes in der Mark Ballenhausen. Darin stehenunter den Zeugen:
II«zlmrviLUS, lleremm'us, Mnisterialös. Man MUß hierum so eher an den Vicedom Helmwich von Rusteberg oder aneinen gleiches Namens und Geschlechts denken, da die Urkunde vonReinhard, dem ersten Abt zu Rein Hausen, (wie er sich aus-drücklich nennt) besiegelt worden ist. In der Urkunde von 1145,(Urkb. 1) worin Erzbischof Heinrich in Erfurt für die Cantoriezu Mainz sorgte, steht nach dem Olerus, den Lapellim!, unterden Inder!:
Loppo cle Uanensteinworauf die Zlinisterinles — wie gewöhnlich — folgen. DieserBoppo kann nicht zu unserm Geschlecht gehört haben, weil dieseszu den Mainzer Ministerialen gehörte, wenn jener auch vielleicht sichvon der Burg llanenstem nannte. (Wolfs Gesch. d. Eichsf. I. S. 125)Dagegen kommt in der ebenfalls von Erzb. Heinrich in Erfurtausgestellten und auch den Cantor in Mainz betreffenden Urkunde1150 (Urkb. 2) unter den Nini8terialen
Usnrieus Vieeckominusaber ohne den Beisatz cko UusteborA vor, von dem man vermuthenmuß, daß der 12 Jahre später ihm folgende Ueickonrious ihmangehört habe, da unter den Geistlichen und Weltlichen der Zeugen