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eingesetzet hette, sich daran im fall nicht erfolgender redlichen vnd vffrichtigenZahlung?, welches er nicht gemeinet, daran habende zuehalten, Dabeneben gepeten,Wir Ihn darüber unsern Ocmssvs zuertheilen vnß belieben laßen möchten, vndtWir dann inbetracht sothane erborgete Sum der fünfhundert Thaler zue wider-reparir- vndt anbawungk seiner gueter, angesehen svllieitanten beschenem suchen,in Quantum deferirct, räum vnndt statt gethan, Als consentiren vndt verwilligen wirin vorgesetzte Verhypothecirungk hiemit, iedoch derogestalt vnndt also, daß abge-dachter der von Oppenn binnen 9 Jahren die gesetzte vnndt vorschriebenc Hypothccdurch wiedder Zahlung? obspecificirter sumb an sich lösen vnndt befreyen, dieserVnser Consens biß dahin vndt sonst ohn vorgehendte vnndt erhaltene prorossationweiters leinen Effect noch trafst haben solle. Deßen zue Vhrtundt haben Wihrdiesen vnsern Consens mit Vnsern all enusas gewönlichem Oapitulur Lseratwißentlich betrucken vnndt durch vnsern freundtlich lieben mitherrn, den HerrnDombdechandt, eigenhendlich unterschreiben laßen. So geschehen Halberstadt beygehaltenen General-Capitul xost Usmissü den 14. Oetobris Xuno 1639.
Abschrift im domcapit. Halberst. Consensbuche v. I. 1637-1637 k. 62"- 63(s. r. Acten des Domcapitels zu Halberstadt XIX. Nr. 21) im K. Staatsarchivzu Magdeburg. Auch im Consensbuche v. I. 1637—46 5. 183 (lbick. Nr. 20)Ebendaselbst.
1011) 28. December 1639
starb Frau Elisabeth Sophia v. Waldow geb. v. Klitzing. In der auf sie ge-haltenen und gedruckten Leichenpredigt heißt es, daß ihre Großeltern Andreasv. Klitzing auf Walsleben und Demmerthin und Anna v. Oppen gewesen,deren fernere Ahnen indeß meist consus aufgezählt werden und nur zum Theilmit den richtigen Angaben übereinstimmen.
Extract in Ick. Hendrich ^ls. sssnaul. (Theil 1) in der Bibliothe? des K.Geh. Staatsarchivs zu Berlin.
1012) I. Februar 164«.
Das Domcapitel zu Brandenburg citirt Ulrich und Abraham Adamv. Op pen auf den 21. Februar zur Belehnung mit der Gesammthand an Fre-dersdorf.
— Brandenburg den 1. ^abruarii Xrmo 1640.
Concept in den v. Oppenschen Lehnsacten über Fredersdorf beim K. Kammer-gericht zu Berlin.
1013) o. 164«
cedirte Ulrich v. Oppen das eine seiner beiden Güter im Sand berge vorBelzig seinem Schwiegersohne Kuno v. Bardeleben als Heirathsgut.
Eilers Ollrcm. 2. Ausg. S. 531 mit d^m Bemer?en, daß das
v. Bardelebische Gut nachher an die v. Platen gekomtnen sei, die es gegenEnde des 17. Jahrhunderts besessen haben.
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