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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1V27.

Kurfürsten nur auf die Person des v. Hünecke gerichtet gewesen und erwähneseiner gar nicht, auch sei, als die kurfürstliche Resolution vorgelegen, sein an denKurfürsten nach Preußen gerichtetes Bittschreiben dorthin noch nicht behändigtgewesen, sodaß er a priuoips uou satis in form nw acl priucüpom paulo Muluslukurmauckum appelliren müsse, wie er dies auch in jenem Termin vor dem Capitelsofort gethan habe. Die kurfürstliche Resolution gebe dem v. H. nicht so ohneweiteres ein Recht, sondern schließe allerlei Bedingungen aus. Der Kaiser habedie Statuten aller Stifter bestätigt und nach diesen könne ein Kind von 10 oder12 Jahren keine Major-Präbende erlangen, weshalb die kaiserlichen Drsaes oderdie kurfürstliche Resolution im vorliegenden Falle keine Kraft haben könnten. Derv. H. sei deshalb als lulladllls zu erachten und uou IsZfftims in der Matrikelverzeichnet, er dagegen rechtmäßig schon 1610 immatriculirt und öffentlich alsaaucmlous declarirt worden, habe in der Kirche feierlich den Eid geleistet, seiintroducirt und im Chor installirt worden, worüber die Dokumente vorlägen. Erhabe auch sein Drienuium auf Universitäten absolvirt und daher die kruetusOorporls adssutias genossen, sodaß er jetzt nach dem Tode des DomdechanteuAdam v. Döberitz der Nächste zur Residenz geworden. Der v. Hünccke müsse alsoseine Zeit abwarten. Wüßte der Kurfürst diesen Sachverhalt, so würde er wohlso entscheiden, daß sein M guassitum durch den v. H. nicht werde beeinträchtigtund aufgehoben werden können. Denn der kaiserliche Brief und die kurfürstlicheResolution müßten so aufgefaßt werden, daß der v. H., der noch ein Kind sei,zuerst zum Besitz einer Minor-Präbende gelangen und demnächst per ssrackusnach Maßgabe seines Alters ascendiren müsse. Nur deshalb sei vom Dom-capitel auch sein Recht anerkannt worden. Entscheide der Kurfürst dagegen, sowäre es nöthig, einen Gegenbericht zu machen, damit ihre Statuten gewahrt undder Fall nicht in Consequenz gezogen würde. Er bitte nun demgemäß zu ver-fahren.

Datum 2. Dovsmdrls ^.uuo 16H7.

Abschrift aus dem Jahre 1632 in den Acten s. r. Dop. 57 Nr. 7 in SachenJobsts v. Oppen wider Joh. v. Hünecke 1. 10 ff. im K. Geh. Staatsarchiv zuBerlin.

893) 8. December 1627.

Peter Rudolf v. Oppen sucht beim Kurfürsten Johann George vonSach sen um Belehnung mit dem Vorwerk zu Belzig nach dem Absterben seinesBruders Matthias nach.

Datum Schlalach den 8. Deeomlzris ^.uuu 1627.

Original in den Lehnsacten über Belzig beim K. Kammergericht zu Berlin.Hierauf erging unter dem 3. Januar 1628 der Bescheid an den Supplikanten,daß er den bisherigen Muthschein im Original vorlegen solle. Concept Eben-daselbst.