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zogen zu werden. Deshalb bitte er um Weisung an das Domcapitcl, ein recht-mäßiges Capitel abzuhalten und ihm sein Recht werden zu lassen, zumal da derv. Hünecke noch unfähig zur Residenz, auch noch auf keiner Universität gewesensei, geschweige denn das Nrisnnium darin absolvirt habe, während dies doch beiihm der Fall, und er rite immatriculirt sei. Wenn es auch wirklich richtig wäre,daß der v. Hünecke auf Kaiserlichen Befehl inscribirt sei, was er wenigstens vor-gebe, aber doch nicht bescheinigt habe, so habe er selbst dagegen ein fus gnus-situm, das ihm auch der Kaiser nicht nehmen könne.
vutmn Schlalach den ^uZmstii ^m>c> sta. 1627.
Original in den Acten s. r. Rap. 57 Nr. 9, des Jobst v. Oppen Präbendebetreffend, k. 1—3 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin. — Das erbetene Rescriptan das Domcapitel erfolgte unterm 18. August 1627. (Concept Ebendas. k. 4 ff.)
891) 14/4. September 1627.
Rescript des Kurfürsten von Brandenburg an die Geh. Räthe auf derenBericht vom 12. August. Er habe ersehen, wie der Domherr zu Halberstadt JohannAlbrecht v. Hünecke sich wegen der seinem Sohne Matthias v. H. durch Kaiserlicheprsess primuriaa ertheilten Domherrn-Präbende zu Brandenburg gemeldet und umdie Confcrirung der durch den Tod des Domdechanten Adain v. Döberitz vacantenPfründe angehalten habe. Er wolle nach Maßgabe des RescriptS vom 23/13. Apriles geschehen lassen, daß dieselbe dem v. H. gegeben werde, doch mit der Bedingung,daß Er, der Kurfürst, dies nicht aus Pflicht, noch viel weniger in der Meinungthue, dergleichen praess primurias für jetzt oder künftig ein Recht bei seinen Land-stiftern einzuräumen. Seine Entscheidung sei nur zu Gunsten und Gnaden desv. H. ergangen und nicht infolge davon, daß, wie es heiße, das Domcapitel denv. H., unter Anerkennung der iLraoss, immatriculirt haben solle. Dies solle inder Matrikel vermerkt werden. Auch solle der v. H. bedeutet werden, sich seinesPrecesbriess beim Stift Havelberg zu enthalten.
Geben auf Vnserm Hauß Orotisn (?) in Preussen Am 14/4. Leptsmbrm^.nno 1627.
Abschrift aus dem Jahre 1632 in den Acten s. r. livp, .57 Nr. 7, Jobstv. Oppen eautra. Joh. v. Hünecke betreffend, t'. 8. 9 im K. Geh. Staatsarchivzu Berlin.
892) 2. November 1627.
Schreiben Jobsts v. Oppen an das Domcapitel zu Brandenburg mitBezug auf die Verhandlung zwischen ihm und Johann Albrecht v. Hünecke wegender von diesem für seinen Sohn Matthias auf Grund der Kaiser!. ?rimuris.s?rsos8 beim Stift Brandenburg prätendirten Major-Präbende, wobei alle güt-lichen Verhandlungen gescheitert seien, da der v. H. sich lediglich auf die kurfürst-liche Resolution berufen habe. Nun sei der Bericht des Domcapitels an den