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ist«.
Gütern, Pachten und Zinsen im Amte Belzig belehnt gewesen und daß dieseGüter nunmehr auf seine sämmtlich noch unmündigen Söhne Job st, PeterRudolf, Hans Hartwig, Heinrich Ludolf, Caspar und Kuno Friedrichv. O. übergegangen seien. Sie muthet die Lehen, bittet um Bestellung von Vor-mündern und um Anberaumung eines Termins zur Lehnsempfängniß.
Durchleuchtigster, Hochgeborner Churfürst :c., Gnedigster Her !c.
Ewer Churfurstlich Gnaden sey mein emsigk gebeth zu Gott in demütigstenGehorsamb zuvor. Gnedigster Churfürst vnd Her! Demnach der liebe Gott nachseinem unwandelbaren willen meinen lieben Junckern vnd Ehewirdt Heinrichenvon Oppen vff Schlahnlach Seligen aus dieser weldt abgefordert und zu sichin sein Ewigeß Reich genommen, welcher von E. Churf. Gn. vnd dem Hochlöb-lichen Hauß Sachßen mit Pechten, Zinßen vnd Guttern im Amt Belzigk gnedigstbestehen, vnd dieselbe nunmehr iure IsMimas sueasssionis vff seine RechteMenliche leibslehnserben, alß Jobsten, Peter Rudolffen, Hanß Hart-wiegen, Heinrich Ludolsfen, Casparn vnd Kühne Friderichenvon Oppen gebruedere, so allesambt unmündig, vorfellett, wan sich nun vorallen Dingen gebüeren will. Solche zu fall gekommene Lehn von Neuen zu Muthenvnd zu suchen, alß gelanget an E. Churf. G. dieses an Stadt meiner unmündigenKindern demutigstes supMoirsn, dieselbe geruhen gnedigst, Einen Dsrmin zuempfahung dieser lehn vnd abstattung der Pflicht, brahmen (so!) vnd inmittelsthierüber Einen kurzen Schein oder Muthzettel der gesuchten lehen gnedigst ertheilenzu laßen, Mich dehmutigst erbiettende, förderlichst meinen Kindern Vormundereonürwirsn vnd bestetigen zu laßen, welche an der Vnmundigen Stadt die Lehnempfahen vnd die schuldige Pflicht vnterthenigst werden zu verrichten wißen.
Vnd solches vmb E. Churf. Gn. mir meinem Embsigen gebeth zu Gottdemutigst zu vordienen, bin ich gehorsambst gevlißen.
Geben Schlahnlach den 27. Oetobris anno 1615.
E. Churf. Gn.
demutigst vnd GehorsambsteClarina geborne v. Bredow, Heinrich von Oppenzu Schlahnlach S. Wittbe.
Original in den v. Oppenschen Lehnsacten über verschiedene Pachte undZinsen im Amt Belzig beim K. Kammergericht zu Berlin.
707) 2S. Februar 1«1K.
Lehnbrief des Fürsten Rudolf von Anhalt ec. :c. nach dem Tode Hein-richs v. Oppen für dessen von Hans Friedrich v. Oppen auf Fredersdorfund Kurd v. Flanß auf Wittbrietzen bevormundete Söhne Jobst, Peter Rudolf,Hans Hartwig, Heinrich Ludolf, Caspar und Kuno Friedrich v. Oppen,demnächst Peter Ernst v. O. u. s. w. (wie im Lehnbriefe vom 5. Mai 1607)über das Dorf Senst u. s. w, (wie in dem genannten Lehnbriefe).