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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1«13.

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demnach solch sein vnterthenigstes suchen in Churfurstlichen gnaden angesehen vnd,damit Wir Jhme Vnsere gnade destomehr zuerkennen geben, gnedigst bewilligetvnd es Krafft dieses also vorordnett, das, man auf seinen, bemelten Jobstvon Oppen, vnd seiner haußfrawen todtesfall solch gutt Newendorff wider anVns oder an Vnsere Nachkommen an der Chur vnd Marck Brandenburg odersonsten an einem andern, der wieder von Vnns oder Ihnen damit begnadigettwurde, ober kurtz oder langk fallen wirdt, Wir oder sie schuldig sein sollen, seinenRegsten Erben funfzehen Tausendt thaler, je einen zu 4V ßgr. gerechnet, hinwiederzuerstatten vnd zurefundiren, Sie auch, ermeldte Ihre Erben, ehe vnnd zuuorIhnen solche erstattunge von Vns, vnsern Nachkonnnen oder denen die anwarttungdaran vorschrieben, geschehe, das gutt Newendorff zureumen vnd auß demselbenzuweichen nicht schuldig sein, sondern so lange, biß das Ihnen solcher Ihnen hier-durch zu sondern gnaden zugewendeten 15000 Thaler halber, wie abstehet, ver-gnugunge geschehen, von menniglich vngehindert darin zuvorbleiben, fueg vnndmachtt haben sollen. Alles in krafft vnd macht dieses vnsers begnadigungsbrieffs,welchen Wir zu vrkundt, trewer, stetter vnnd vester halttung mit Vnserm Chur-furstlichem Leerst besiegeltt vnnd eigenen henden vnterschriebenn. Geschehen vnndgeben Colln an der Sprew den 29. ^.nssusti 1613.

(C. 8.) Hanß SigißmundtChurfürst.

Ciiw vero suc» Original! eoneoränt prorsus prassens oopia 14, quollwann propria attestor ssso IZarttiolomasus Schwartze, Notarius pudlious Caesar.

Gleichzeitige Abschrift der 1618 vidimirten Copie in den Acten das Vor-werk Neuendorf betreffend s. r. IIsp. 22 Nr. 224a. t'. 30. 31 im K. Geh. Staats-archiv zu Berlin.

689) 2. Oktober 1«1Z.

Das Domcapitel zu Halberstadt, an der Spitze der Domdechant Matthiasv. Oppen, bestellt drei Gebrüder Metzrodt als Schornsteinfeger in den stiftischenAemtern Groningen, Crottorf, Oschersleben, Schlanstedt, Weferlingen, Gaters-leben, Haus-Neindorf, Hornburg, Wülperode und Langenstein.

Geschehen vnd geben am 2. Cotodrls deß Eintausent Sechshundertt vnddreyzehenden Jhares.

Gleichz. Abschrift s. r. Höchst. Halberstadt VIII. Nr. 9 im K. Staatsarchivzu Magdeburg.

690) 1«13.

Jobst v. Oppen wird vom Kurfürsten Johann Sigismund Markgrafenvon Brandenburg u. A. zum Bürgen für seine Schuld von 10000 Thlrn. anZacharias v. Röbel auf Buch zum Bürgen gesetzt.

Erwähnt in der Liquidationsschrift der Gläubiger und anderen Interessentendes sel. Jobst v. Oppen vom Jahre 1623 in den Acten s. r. lisp. 61 Nr. 35''-

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