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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1«07.

er sie sollte bejaht haben, und hätte er gewünscht, mit der „Pfaffensache" zu-frieden gelassen zu 'sein, zumal Jobst v. Oppen dem Pfaffen mehr Liebes undGutes, als irgend einem seiner Freunde erwiesen, und sehe er nun, was er fürDank davon habe.

Datum Weitewitz den 31. ^lulü newen Calenders ^.rmo 1607.

Gleichz. begl. Abschrift in den Acten betreffend Jobsts v. Oppen gegen desKurfürsten Reputation ausgestoßene Reden s, r. Usp. 22 Nr. 224a f. 100 imK. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.

601) 13. September 1«V7.

George v. Oppen, Erbherr auf Kossenblat und Nichel bekundet,daß ihm Friedrich Tristrand v. Klitzing zu Jüterbog vermöge seiner Obligation500 Thaler und von 1592 die Zinsen davon nebst entstandenen Kosten schuldeund daß die Bezahlung aller angewendeten Mühe ungeachtet bis jetzt nicht erfolgtsei, sodaß die Execution habe verfügt werden müssen. Da der v. K. nun hier-gegen in leichtfertiger Weise beim Reichs-Kammergericht appellirt habe, so bevoll-mächtige er zu seiner Vertretung in dieser Sache den Reichs - Kammergerichts-Advocaten D. D. Konrad Fabri.

Geschehen Coßennblat den 13. 8sx>tsmlzri8 stzckc» ustsri /4rmo 1607.

Original mit Unterschrift und Siegel in den Reichs-Kammergerichts-Actenzu Speyer Ditt. X. Nr. 706 k. 59. 60 im K. Staatsarchiv zu Wetzlar. Eineanderweite Proceßvollmacht für denselben vom 20. Januar 1608 Ebendas. k. 65. 66.

602) lg. September 1««7.

Bericht des Vice-Kanzlers und Geh. Raths Dr. Friedrich Pruckmann anden Kurfürsten in Sachen Jobsts v. Oppen auf Grund der Einsichtnahme,derActen des Kammergerichts. Referent erwähnt zunächst der hierin befindlichen Schrift-stücke, woraus hervorgeht, daß der Hofgerichts-Advocat Kliut in dem Processethätig war und eine Exceptionsschrift Jobsts v. O. vom 20. Juli vorliege. Auchhabe der Kurfürst ihm (dem Referenten) ein Gutachten über den Proceß aufer-legt, das mit den Acten demnächst drei Universitäten zu rechtlicher Belehrung undzum Urtheilsspruch vorgelegt werden solle. Er werde dies „Bedenken" in kurzer Zeitüberreichen und äußert sich über die drei in Vorschlag gebrachten UniversitätenWittenberg, wo es nicht gut (mit den Rechtskundigen?) bestellt sei, Tübingen undHeidelberg, die weitab gelegen seien. Er bittet um Resolution.

Geben in E. Kurs. G. Stadt Coln an der Sprew am 15^°" gopwmdrisdes Jhares 1607.

Original in den Acten s. r. Usp. 22 Nr. 224a., Jobst v. Oppen :c.betreffend, k. 93 ff. im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin. In der darauf vomKurfürsten Joachim Friedrich an den Referenten unter dem 20. September sj. a.erfolgten Resolution (Orig. Ebendaselbst t'. 96) heißt es u. a., daß die Exceptions-schrift des v. Oppenschen Anwalts sehr „spitzig und weitläuftig" sei. Vor der