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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1607.

kämen, wie der v. Kl, behaupte. Der Letztere habe also nicht nöthig gehabt,so große Kosten aufzuwenden. Ihre Einkünfte reichten nicht aus, ihm alles daszu ersetzen, was er zu obigem Behuf auf Borg genommen. Hätte er seinerForderung gegen sie nur mit einem Worte erwähnt, so würden sie ihm gerechtgeworden sein.

3) Betrifft Einwendungen gegen die Liquidation von 60 Thlr. Zinsen.

4) Betrifft 100 Thlr. Schadengeld wegen der nicht in Fortgang gekommenenWirthschaft. Es werde der Beweis für diese Behauptung vermißt.

5) Betrifft eine Differenz in der Guldenwährung.

6) Betrifft den Punkt, daß des v. Kl. Ehefrau nicht genug an Schmuck undKleidung zur Ausstattung empfangen habe. Er, der v. O., könne beweisen, daßsie eben so viel als seine Schwester Margaretha, Adams v. Berg Wittwe,erhalten habe. Nur in dem einen Punkt bekenne er sich dazu, seiner SchwesterUrsula ihr Bettgewand noch auszuliefern schuldig zu sein und hätte sie alles längsterhalten, wenn sie es gefordert und wie die andere Schwester abgeholt hätte.Jetzt möge es zu Geld geschlagen werden. Von der von Klitzing liquidirtenSumme von 1824 Thlrn. werden 1396 Thlr. abgezogen, sodaß noch 428 Thlr.verbleiben.

Original in den Proceßacten des Reichs-Kammergerichts zu Speyer inSachen v. Klitzing e/n. v. Oppen Oitt. X. Nr. 706 k. 149—159 im K. Staats-archiv zu Wetzlar.

590) «I. (Anfangs Januar 1KV7).

Gertrud geb. v. Hastfer, Wittwe Wolfs v. Oppen, bittet denKurfürsten von Brandenburg, nachdem sie unlängst Wittwe geworden, ihr undihrem Söhnchen „Lalmorius" «Volmar) Eustach v. Schlubut und Heinrichv. Pröck zu Vormündern zu bestellen.

Durchlauchtigster, Hochgeborner, Gnedigster Churfürst vnndt Herr! RegstDemutiger erbiettung meineß Innigen gebedts für E. Churf. Gn. Langwirigebestendige Leibeß gesundheitt vndt gluckliche Regierung kan denselben auß hochbe-trubten hertzen Ich vnumbgenglichen nicht verhaltten, Das nach dem vnwandel-bahren Rahtt vnndt Willen deß Almechtigen mein lieber Eheman, Weillandtder Edle vnnd Ehrnueste Wolsf von Oppen einß Seeligen Todeß kurtzvorrückter Zeitt vorblichen vnndt mich alß eine hochbetrubte Bekümmerte Witbenebenst einem einigen Söhnlein Salmorio hinder sich verlaßenn.

Wann dan nunmehro die notturfft erfoddert, das beyder seitts ich vnnd iztgemeldt mein Söhnnchen gebührlich bevormundet werden. Alldieweil mir allein diegeburde aller hands kunfftig vorfallender fachen zu tragen vnmuglich, Jnmassenauch ohn daß sich nicht gebühren will,

Alß gelanget hiermit mein demütigest vnndt höchst vleissiges bitten, E. Churf.Gn. wollen gnedigst die Edle vnnd Ehrnueste Eustachen vonn Schlubutt vnndt