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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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issö.

so sei ihnen das nicht zn verdenken, da sie nm ihr Vieh gebracht worden. Unwahrsei es, wie noch Anderes, was der Pfarrer behaupte, daß gegen ihn solcheDrohungen ausgestoßen worden, daß seine Sicherheit im Dorfe gefährdet sei. —Wenn der Pfarrer behaupte, daß er (der v. Oppen) ihm Gewalt angethan, so seidas gerade umgekehrt, da er von ihm und dem Landreiter verunrechtet worden undzur Ungebühr bei seiner hohen Obrigkeit verleumdet und an seiner Ehre ange-griffen sei. Was der Pfarrer für ein glaubwürdiger Mann sei, das wolle erihm zu erkennen geben. Als seine Unterthanen von Trebbin nach Hause gezogen, seiihnen der Richter Abraham Pullmann vor Belitz entgegen gekommen und habegesagt, daß der Landreiter bei ihm sei und als sie nach Trebbin gekommen,hätten ihm zwei glaubwürdige Bürger berichtet, daß der Pfarrer, als er nachTrebbin habe verreisen wollen, am 3. December zwischen 3 und 4 Uhr gegenAbend nach Belitz gefahren sei und den Landreiter vor das Thor „bei der Rollen"habe hinaus bitten lassen; da hätten sie lange Zeit mit einander geredet, daßman entnehmen könne, was für wichtige Sachen der Pfarrer mit dem Landreitervorhabe, da denn auch der Letztere den Termin abgeschrieben und daß derPfarrer im Termine sich befremdet gestellt, daß der Landreiter nicht anwesend sei.Daraus sei zu ermessen, ob der Pfarrer recht gehandelt habe und werde er es auchvor Gott verantworten müssen, wie er sein Predigtamt verwalte, da im Jahre jededritte Predigt immer vom Küster gehalten werde, aber wo „Gastbote" (Gastgebote),Hochzeiten, Kirmessen oder andere Collationen seien, dürfe man ihn nicht viel bittenoder nöthigen zu erscheinen, und darüber versäume er oft einige Kindtaufen. Das,was ihm gebühre, wisse er schon zu fordern, aber wie er sein Amt verwalte, lehredie tägliche Erfahrung. Weiteres anzuführen sei nicht nöthig. Sie bitten, Alleszu erwägen und die armen Leute nicht in das äußerste Verderben gerathen zulassen.

^.atum den 6. Osasmdris ^.mio 1598^"'

Gleichzeitige Abschrift in den Acten betreffend den Streit zwischen deinPfarrer Johann Krüger zu Schlalach und den v. Oppen s. r. Usp. 92 Nr. 224n.t'. 49—56 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.

493i II. December 1S98.

Rescript des Kurfürsten August Herzogs von Sachsen an das Consistoriumzu Wittenberg auf Instanz Wilhelms, Jobsts und Hans Friedrichsv. Oppen wegen der ungerechtfertigten Forderung von Getreidezehnten von ihnenSeitens des Superintendenten zu Belzig, die v. Oppen zu verhören und ihreRechte zu untersuchen.

Wirdige, Liebe Herrn, liebe andechtige vnd getreue, Welcher gestalt wir vonWilhelm, Jobsten vnd Hans Friderichen von Oppen wegen getreidichs-zehnten, so der Superintendens zu Belzigk zur vngebur von ihnen fordern soll,