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1 (1893) Von 1207 bis 1648
Entstehung
Seite
275
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IS»1.

Die Commissarien stellen dein Kurfürsten anheim, zu entscheiden, zu welcherLandesherrschaft der streitige Ort gehöre, und dann zu beschließen, welchem Theiledie Entscheidung zufallen solle.

8. ei.

Original t. l — 8 der Acten die Streitigkeiten Georgs v. Oppen mit denv. Schapelow und v. Knoblauch betreffend, s. r. liop. 28 Nr. 4 im K. Geh.Staatsarchiv zu Berlin. Ebel v. Krummensee ist der, welcher 1526 auf demTurnier zu Nuppin große Kraftproben gab.

410) I Juni 159!.

Der Fürstlich Preußischen Regierung Rescript an den Amtshauptmann zuRastenburg aus Anlaß des Vorbittschreibens des Kurfürsten Johann George vonBrandenburg für seineu Kammerherrn Jobst v. Oppen und dessen Brüderwegen Belehnung mit der gesammten Hand an ihres Vetters Hans v. OppenGütern im Herzogthum Preußen. Er möge Letztern mit seinen Besitzurknnden insAmt vorladen, dieselben prüfen und feststellen, zu welchem Rechte er seine Güterbesitze, sodann aber auch ihm den Antrag Jobsts v. O. vorhalte», ihn darüberhören und endlich über Alles schleunigst Bericht einsende».

— den 11"' Aunii ^uuo 91.

Original unter den v. Oppenschen Familiensachen im K. Staatsarchiv zuKönigsberg.

411) 1k. November 1591.

Wilhelm v. Oppen Hnuptmann zu Falkenburg befragt die Schöffenzu Brandenburg, wie wegen eines Einbruchdiebstahls in Falkenburg gegen denThäter, einen Bauernknecht, zu erkennen sei, der sein Verbrechen, daß er 3 Beutelmit 59 fl. entwendet, gestanden habe.

Datum Falkenburgk denn 16. i^lovombris ^uno 91.

Original im vol. xxxiv. der Acten des Schösfenstuhls zu Brandenburgk. 464 beim K. Amtsgericht daselbst. — Der Spruch der Schöffen lautete aufTod durch den Strang am Galgen. Ibill. k. 465.

412) 18. December 1591.

Kurfürst Johann Georgs Markgrafen von Brandenburg Vorbittschreiben anden Markgrafen George Friedrich, Administrator des Herzogthuins Preußen, die— namentlich genannten — Söhne Wolfs und Friedrichs v. Oppen, die auseinem vornehmen Geschlechte seien und an den Gütern Hansens v. Oppen in derMark die gesammtc Hand haben, mit derselben auch an des Letztern Gütern inPreußen zu belehnen. Mit Bezug auf das Schreiben des Markgrafen (vom Jahre1590) werden Abschriften der Märkischen Lehnbriefe für die v. Oppen aus den Jahren1543 und 1571, sowie der Gesammthands-Lehnbriefe der Herzöge Albrecht und

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