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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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lande, an der Rohrmühle und dem Neuen Graben gelegen, beschwert hätten. Siehatten die Weide in Servitut dortselbst, worüber sie sich auf ihre Lehnbriefe vomBrandcnbnrgischen Bischöfe Blumenthal und der Herrschaft zu Beeskow berufenhätten. George v. Oppen habe dies bestritten und angeführt, daß er diesen Ortvon den Gebrüdern Johann und Abraham v. d. Zanche vor Jahren als kur-fürstliches Lehen erkauft habe, ohne daß er mit einer Servitnt belastet sei undkönnten Leute der v. d. Z. beweisen, daß schon früher Pfändungen des Viehesder v. Schapelow, v. Knobloch und des Hans v. Minckwitz in gleichen Fällen vor-genommen seien. Dem George v. Schapelow habe vorzeiten Christoph v. d. Jaucheals Besitzer des Dorfes Wiese, ebenso allen, denen der streitige Ort gehöre, ausNachbarschaft und guten Willen die Hütnng gestattet, weil es ihm an Hütung ge-mangelt habe. Die Oppenschen Gegner hätten dies aber bcstritten und ihreServitut betont, indeß wäre von den Commissarien der brandenburgischc Lehn-brief nicht gelten gelassen, da der Bischof von Brandenburg als bloßer — Bieder-ste inscher — Pfandherr dergleichen Rechte nicht verleihen könne.

Demnächst sei auch über die streitige Grenze zwischen Trebatsch und Wiese(zwischen dem Amte Lübben und der Herrschaft Beeskow) verhandelt worden.George v. Oppen habe bcstritten, daß die jetzigen Grenzhügel von Alters her be-ständen, und behauptet, daß sie erst vor wenigen Jahren neu aufgeschüttet seien,wie seine Unterthanen zu Wiese aussagen würden; er habe diese Grenzbezeich-nnng den von Trebatsch gutwillig und zur Pflege guter Nachbarschaft gestattet.Im Gegentheil habe der v. Oppen die Grenze seines Dorfes Wiese bis andie Nohrmühle gezogen und zum Beweise der Richtigkeit dessen einen Vertragproducirt nebst Genehmigung des Landvogts der Niedcrlausitz Heinrich Tnnkel, Herrnauf Bischof-Baruitzschke, und des Bischofs Blumenthal von Brandenburg als da-maligen Pfandherrn von Beeskow, aufgerichtet 1535 durch die Schiedsrichter Jacobv. d. Schulenburg uud Götz v. Wolffersdorf zwischen Ebel v. Krummeusee alsBesitzer von Wiese und Christoph v. Weilsdorf auf Kossenblat und Brietz, auswelchem Vertrage hervorgehe, daß Ebel v. Krummeusee deu jetzt streitigen Ortals sein Eigenthum vertheidigt und nur den Commissarien zu Gefallen den Unter-thanen des v. Weilsdorf auf Kosseublat uud Brietz die Hut bis zur Rohrmühleauf ewige Zeiten gestattet habe, woraus nach des v. Oppen Meinung hervorgehe,daß die Malhügel darin mit eingeschlossen seien und daß er sich der Hut ohnejeglichen Einspruch bis zur Gegenwart herab bedient habe, auch noch bediene, so-wie daß der Ort von den Malhaufen bis zur Rohrmühle deu v. Krummensee undnicht den von Trebatsch zugestanden habe, denn sonst würden die Trebatscher dievon Kossenblat und Brietz auf der Hut nicht gelitten haben. Er habe aber zurVermeidung des Präjudizes gegen die beiderseitigen Landesherrschafteu auf derenEntscheidung coinpromittirt. Auf Einspruch seiner Gegner wolle nun Georgev. Oppen den v. d. Jauche als seinen Verkäufern litaw denunciren.