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IS71.
204) 8. September 1571.
Albrecht Friedrich Herzog in Preußen ertheilt dem Rathe Balthasar Gannsden Auftrag, den Amtshauptinann zu Brandenburg Anton v. Borcke in das AmtBartenstein einzuweisen „nachdem Wir aus allerley beweglichen Vrsachen vnns be-danken, vnnser Ampt Bartenstein einzulösen vnnd Wilhelms von Oppenseligen nachgelassenen Witwen die darauf stehende Hauptsumma erlegennzu lassenn vnnd aber aus erheischender notturfft dasselbe Ampt in andere wege zubestellenn vonuotten sein will" u. s. w. Es soll von Beiden mit der Wittwe ge-handelt werden, ihr auf Bartenstein versichertes Capital in der herzoglichen Rent-kammer stehen zu lassen gegen gebührliche Zinsen. Wolle sie dies thun, so sei derHerzog geneigt, ihr eine freie Wohnung auf dem Schlosse anzuweisen, ihr aucheiniges Vieh zukommen zu lassen und ihr auch eine Wiese und drei Morgen Ackereinzuräumen u. s. w. u. s. w.
— den 8. LsptsmdriZ ^.rmo 71.
Concept unter den v. Oppenschen Familiensachen im K. Staatsarchiv zuKönigsberg.
205) 1. Oktober 1571.
Kurfürst Johann Georg Markgraf von Brandenburg bekundet, Caspar undPeter v. Oppen, sel. Rudolfs Söhne, die unmündigen Adam und Abra-ham v. O-, sel. Barthels Söhne, Erdmann, Gottfried und Matthiasv. Oppen, sel. Hansens Söhne, Rabe Arnd, sel. Rudolfs Sohn, zu Nichelund Schlalach, sodann Friedrich und Wolf zu Fredersdorf, Hans, sel.Wilhelms Sohn in Preußen, alle v. Oppen, zu Mannlehn beliehen zuhaben mit den Dörfern Nieder-Nichel, Schlalach, Deutsch-Borck, den wüstenFeldmarken und Dorfstätten Egelinde, Wendemark, Streitland und Ver-loren Wasser, verschiedenen Zinsen und Pächten in der kleinen Heide, zuLangerwisch und zu Elsholz, Stücken, Frähsdorf, Schias, Rähsdorf,Schepe, Körzin, Glinickeudorf, Seddin, Wendisch Borck und Belitz,sowie mit dem Dorfe Neuendorf nebst Gerichten, Zinsen, Pächten :c.
Wir Johannß Georg, Churfürst ec. bekennen zc., daß wir nach todtlichenabgang weilandt des hochgebornen surften, Herrn Joachims :c. vnsern lieben ge-treuen Casparn vnd Petern, Rudolffs seligen sonen, vnd iren vnmun-digen vettern, Adam vnd Abraham, Bartthelts söhnen, Erthman,Gottfrieden vnd Matthiesen, Hanfes söhnen, Rabe Arndten, Rudolfssöhnen, zur Nichell vnd Schlanlach, zu trewen Handen furtzutragen, auchfriderichen vnd Wolffen zu Freißdorf, desgleichen Hansen, Wilhelmsseligen söhnen, in Preußen alle die von Oppen genandt, gebruder vndvettern, vnd ihren menlichen leibs lehenserben auf ir vnderthenig vnd fleissig bitttrafst der gesambten handt diese hernachgeschriebene lehen gutter, jerliche zinse.